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4. Mose - Kapitel 1

Zählung der kampffähigen Männer

1 Und Jehova redete zu Mose in der Wüste Sinai im Zelte der Zusammenkunft, am Ersten des zweiten Monats, im zweiten Jahre nach ihrem Auszuge aus dem Lande Ägypten und sprach: 2 Nehmet auf die Summe der ganzen Gemeinde der Kinder Israel nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, alle Männlichen nach ihren Köpfen; (2. Mose 30.12) (4. Mose 26.2) 3 von zwanzig Jahren und darüber, jeden, der zum Heere auszieht in Israel, die sollt ihr mustern nach ihren Heeren, du und Aaron. 4 Und je ein Mann für den Stamm soll bei euch sein, ein Mann, der das Haupt von seinem Vaterhause ist. 5 Und dies sind die Namen der Männer, die euch beistehen sollen: für Ruben: Elizur, der Sohn Schedeurs; 6 für Simeon: Schelumiel, der Sohn Zurischaddais; 7 für Juda: Nachschon, der Sohn Amminadabs; (2. Mose 6.23) 8 für Issaschar: Nethaneel, der Sohn Zuars; 9 für Sebulon: Eliab, der Sohn Helons; 10 für die Söhne Josephs: für Ephraim: Elischama, der Sohn Ammihuds; für Manasse: Gamliel, der Sohn Pedazurs; (1. Chronik 7.26) 11 für Benjamin: Abidan, der Sohn Gideonis; 12 für Dan: Achieser, der Sohn Ammischaddais; 13 für Aser: Pagiel, der Sohn Okrans; 14 für Gad: Eljasaph, der Sohn Deghuels; 15 für Naphtali: Achira, der Sohn Enans. 16 Das waren die Berufenen der Gemeinde, die Fürsten der Stämme ihrer Väter; sie waren die Häupter der Tausende Israels. 17 Und Mose und Aaron nahmen diese mit Namen bezeichneten Männer, 18 und sie versammelten die ganze Gemeinde am Ersten des zweiten Monats. Und sie ließen sich in die Geburtsverzeichnisse eintragen nach ihren Geschlechtern, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, nach ihren Köpfen; 19 wie Jehova dem Mose geboten hatte. Und so musterte er sie in der Wüste Sinai. 20 Und es waren die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, nach ihren Köpfen, alle Männlichen von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 21 ihre Gemusterten vom Stamme Ruben, 46500. 22 Von den Söhnen Simeons: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, seine Gemusterten nach der Zahl der Namen, nach ihren Köpfen, alle Männlichen von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 23 ihre Gemusterten vom Stamme Simeon, 59300. 24 Von den Söhnen Gads: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 25 ihre Gemusterten vom Stamme Gad, 45650. 26 Von den Söhnen Judas: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 27 ihre Gemusterten vom Stamme Juda, 74600. 28 Von den Söhnen Issaschars: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 29 ihre Gemusterten vom Stamme Issaschar 54400. 30 Von den Söhnen Sebulons: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 31 die Gemusterten vom Stamme Sebulon, 57400. 32 Von den Söhnen Josephs: von den Söhnen Ephraims: ihre Geschlechter nach ihren Familien nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 33 ihre Gemusterten vom Stamme Ephraim, 40500. 34 Von den Söhnen Manasses: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 35 ihre Gemusterten vom Stamme Manasse, 32200. 36 Von den Söhnen Benjamins: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 37 ihre Gemusterten vom Stamme Benjamin, 35400. 38 Von den Söhnen Dans: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 39 ihre Gemusterten vom Stamme Dan, 62700. 40 Von den Söhnen Asers: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 41 ihre Gemusterten vom Stamme Aser, 41500. 42 Die Söhne Naphtalis: ihre Geschlechter nach ihren Familien, nach ihren Vaterhäusern, nach der Zahl der Namen, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog, 43 ihre Gemusterten vom Stamme Naphtali, 53400. 44 Das sind die Gemusterten, welche Mose und Aaron und die Fürsten Israels musterten, die zwölf Männer: es waren je ein Mann für sein Vaterhaus. 45 Und es waren alle Gemusterten der Kinder Israel, nach ihren Vaterhäusern, von zwanzig Jahren und darüber, jeder, der zum Heere auszog in Israel: 46 es waren alle die Gemusterten 603550 (2. Mose 12.37) (4. Mose 2.32) 47 Aber die Leviten nach dem Stamme ihrer Väter wurden nicht unter ihnen gemustert.

Aussonderung der Leviten

48 Denn Jehova hatte zu Mose geredet und gesagt: 49 Nur den Stamm Levi sollst du nicht mustern und ihre Summe nicht aufnehmen unter den Kindern Israel, (4. Mose 2.33) (4. Mose 3.15) 50 sondern bestelle du die Leviten über die Wohnung des Zeugnisses und über all ihr Gerät und über alles, was zu ihr gehört: Sie sollen die Wohnung und all ihr Gerät tragen, und sie sollen sie bedienen und sich rings um die Wohnung lagern. (4. Mose 3.23) (4. Mose 4.1) 51 Und wenn die Wohnung aufbricht, sollen die Leviten sie abnehmen; und wenn die Wohnung sich lagert, sollen die Leviten sie aufrichten. Der Fremde aber, der herzunaht, soll getötet werden. (4. Mose 3.10) (4. Mose 3.38) 52 Und die Kinder Israel sollen sich lagern, ein jeder in seinem Lager und ein jeder bei seinem Panier, nach ihren Heeren. 53 Die Leviten aber sollen sich rings um die Wohnung des Zeugnisses lagern, daß nicht ein Zorn über die Gemeinde der Kinder Israel komme; und die Leviten sollen der Hut der Wohnung des Zeugnisses warten. 54 Und die Kinder Israel taten nach allem, was Jehova dem Mose geboten hatte; also taten sie.

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3. Mose - Kapitel 23

1 Jahwe sagte zu Mose: 2 "Gib den Israeliten weiter: Die Feste Jahwes, meine Feste, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, sind die Folgenden: 3 Sechs Tage darf man eine Arbeit tun, aber am siebten Tag ist Sabbat, ein Feiertag, eine heilige Versammlung. Da dürft ihr keinerlei Arbeit tun. Es ist ein Sabbat für Jahwe, wo immer ihr wohnt. (2. Mose 20.8-11) 4 Folgende Feste Jahwes sind heilige Versammlungen, die ihr zu bestimmten Zeiten ausrufen sollt: (2. Mose 23.14) 5 Das Passa Jahwes beginnt am späten Nachmittag des 14. April. (2. Mose 12.1) 6 Am darauffolgenden Tag beginnt das Mazzenfest Jahwes, an dem ihr sieben Tage lang Mazzen, ungesäuertes Brot, essen sollt. 7 Am ersten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten und dürft keinerlei Arbeit verrichten. 8 Und an jedem der sieben Tage sollt ihr Jahwe ein Feueropfer bringen. Am siebten Tag sollt ihr wieder eine heilige Versammlung abhalten und dürft keinerlei Arbeit verrichten." 9 Jahwe sagte zu Mose: 10 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Wenn ihr in dem Land, das ich euch gebe, die Ernte einbringt, sollt ihr die erste Garbe eurer Ernte dem Priester bringen. 11 Dieser soll sie am Tag nach dem Sabbat vor Jahwe hin- und herschwingen, damit ihr sein Wohlwollen erlangt. (Matthäus 28.1) (1. Korinther 15.20) 12 An dem Tag, an dem ihr die Garbe hin- und herschwingen lasst, sollt ihr ein fehlerfreies einjähriges Lamm als Brandopfer zu Jahwe bringen, 13 dazu als Speisopfer vier Liter Feinmehl mit Ölivenöl vermengt, beides als Feueropfer für Jahwe, damit der Geruch ihn befriedigt. Als Trankopfer bringt einen Liter Wein. 14 Bis zu dem Tag, an dem ihr Gott diese Gaben gebracht habt, dürft ihr von der neuen Ernte weder Brot noch geröstete Körner noch Jungkorn essen. Das gilt für alle Zukunft und überall, wo ihr wohnt. 15 Vom Tag nach dem Sabbat, an dem ihr die Garbe für das Schwingopfer gebracht habt, sollt ihr sieben volle Wochen zählen. (2. Mose 23.16) (2. Mose 34.22) (4. Mose 28.26) (5. Mose 16.9-12) 16 Bis zum Tag nach dem siebten Sabbat sollen es fünfzig Tage sein. Dann sollt ihr Jahwe ein Speisopfer von der neuen Ernte bringen. 17 Von euren Wohnstätten bringt Jahwe zwei geweihte Brote als Erstlinge. Sie sollen aus vier Litern Feinmehl mit Sauerteig gebacken sein. 18 Außer dem Brot sollt ihr Jahwe sieben fehlerlose einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Schafböcke als Brandopfer bringen, dazu die vorgeschriebenen Speis- und Trankopfer. So ist es ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe befriedigt. 19 Als Sündopfer sollt ihr einen Ziegenbock bringen und als Freudenopfer zwei einjährige Lämmer. 20 Der Priester soll die beiden Lämmer zusammen mit dem Erstlingsbrot vor Jahwe hin- und herschwingen. Sie sind Jahwe geweiht und fallen dem Priester zu. 21 An diesem Tag sollt ihr eine heilige Versammlung ausrufen und dürft keinerlei Arbeit verrichten. Diese Weisung gilt für alle Zeiten und an allen euren Wohnorten. 22 Und wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du das Feld nicht bis an den Rand abernten. Du sollst auch keine Nachlese halten. Lass es für die Armen und Fremden übrig. Ich bin Jahwe, euer Gott!" (3. Mose 19.9) 23 Jahwe sagte zu Mose: 24 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Der 1. Oktober soll ein Ruhetag für euch sein, eine heilige Versammlung, in Erinnerung gerufen durch Hörnerschall. (4. Mose 10.10) (4. Mose 29.1) 25 Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten und sollt Jahwe ein Feueropfer darbringen." 26 Jahwe sagte Mose noch Folgendes: 27 "Doch am 10. dieses Monats ist der Versöhnungstag. Da sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten, euch demütigen und Jahwe ein Feueropfer bringen. (3. Mose 16.1) 28 Ihr dürft an diesem Tag keinerlei Arbeit verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, an dem für euch vor Jahwe, eurem Gott, Sühne erwirkt wird. 29 Denn jede Person, die sich an diesem Tag nicht demütigt, soll vom Volk beseitigt werden. 30 Und jede Person, die an diesem Tag irgendeine Arbeit tut, werde ich aus ihrem Volk beseitigen. 31 Ihr dürft am Versöhnungstag keinerlei Arbeit verrichten. Das gilt für alle Zukunft und überall, wo ihr wohnt. 32 Es soll ein Sabbat, ein Feiertag, für euch sein und ihr sollt euch demütigen. Diese Feiertagsruhe soll schon am Abend vorher beginnen, also am 9. des Monats, und bis zum nächsten Abend dauern." 33 Jahwe sagte zu Mose: 34 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Am 15. Oktober beginnt das siebentägige Laubhüttenfest für Jahwe. (2. Mose 23.16) (2. Mose 34.22) (4. Mose 29.12) (5. Mose 16.13-15) 35 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein. Ihr dürft keinerlei Arbeit verrichten. 36 Sieben Tage lang sollt ihr Jahwe täglich Feueropfer bringen. Am achten Tag soll wieder eine heilige Versammlung stattfinden, eine Festversammlung. Ihr sollt Jahwe ein Feueropfer bringen und dürft keinerlei Arbeit verrichten. (Johannes 7.37) 37 Das sind die Festzeiten Jahwes, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, um Jahwe Feueropfer zu bringen: Brandopfer und Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, jedes an seinem Tag. 38 Die Sabbate Jahwes und die anderen Gaben, sowie die Opfer, die ihr Jahwe durch ein Gelübde zugesagt oder ihm freiwillig gebracht habt, bleiben davon unberührt. 39 Nachdem ihr die Ernte eingebracht habt, sollt ihr sieben Tage lang, vom 15. Oktober an, das Fest Jahwes feiern. Der erste und der achte Tag soll ein Ruhetag sein. 40 Am ersten Tag sollt ihr euch die schönsten Baumfrüchte nehmen, Palmwedel und Zweige von Laubbäumen und Bachweiden und sollt euch sieben Tage lang vor Jahwe, eurem Gott, freuen. (Nehemia 8.14-16) 41 Jedes Jahr sollt ihr dieses Fest im Oktober sieben Tage lang für Jahwe feiern. Das ist eine immerwährende Ordnung für alle Generationen. 42 Während dieser sieben Tage sollen alle Einheimischen in Israel in Laubhütten wohnen, 43 damit eure Nachkommen wissen, dass ich die Israeliten in Laubhütten wohnen ließ, als ich sie aus Ägypten herausführte. Ich bin Jahwe, euer Gott!" 44 So verkündete Mose den Israeliten die Festzeiten Jahwes.