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3. Mose - Kapitel 9

Diensteinführung Aarons und seiner Söhne

1 Und es geschah am achten Tage, da rief Mose Aaron und seine Söhne und die Ältesten Israels; (3. Mose 8.33) 2 und er sprach zu Aaron: Nimm dir ein junges Kalb zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, ohne Fehl, und bringe sie dar vor Jehova. 3 Und zu den Kindern Israel sollst du reden und sprechen: Nehmet einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und ein Lamm, einjährige, ohne Fehl, zum Brandopfer; 4 und einen Stier und einen Widder zum Friedensopfer, um sie vor Jehova zu opfern; und ein Speisopfer, gemengt mit Öl; denn heute wird Jehova euch erscheinen. 5 Und sie brachten was Mose geboten hatte, vor das Zelt der Zusammenkunft, und die ganze Gemeinde nahte herzu und stand vor Jehova. 6 Und Mose sprach: Dies ist es, was Jehova geboten hat, daß ihr es tun sollt; und die Herrlichkeit Jehovas wird euch erscheinen. 7 Und Mose sprach zu Aaron: Nahe zum Altar, und opfere dein Sündopfer und dein Brandopfer, und tue Sühnung für dich und für das Volk; und opfere die Opfergabe des Volkes und tue Sühnung für sie, so wie Jehova geboten hat. (3. Mose 16.6) (3. Mose 16.11) (3. Mose 16.15) (Hebräer 5.3) (Hebräer 7.27) 8 Und Aaron nahte zum Altar und schlachtete das Kalb des Sündopfers, das für ihn war. 9 Und die Söhne Aarons reichten ihm das Blut dar; und er tauchte seinen Finger in das Blut und tat davon an die Hörner des Altars, und er goß das Blut an den Fuß des Altars. 10 Und das Fett und die Nieren und das Netz der Leber vom Sündopfer räucherte er auf dem Altar, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (3. Mose 4.8-12) 11 Und das Fleisch und die Haut verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers. 12 Und er schlachtete das Brandopfer; und die Söhne Aarons reichten ihm das Blut, und er sprengte es an den Altar ringsum. (3. Mose 1.10-13) 13 Und das Brandopfer reichten sie ihm in seinen Stücken und den Kopf, und er räucherte es auf dem Altar. 14 Und er wusch das Eingeweide und die Schenkel und räucherte sie auf dem Brandopfer, auf dem Altar. - 15 Und er brachte herzu die Opfergabe des Volkes und nahm den Bock des Sündopfers, der für das Volk war, und schlachtete ihn und opferte ihn als Sündopfer, wie das vorige. 16 Und er brachte das Brandopfer herzu und opferte es nach der Vorschrift. 17 Und er brachte das Speisopfer herzu und füllte seine Hand davon und räucherte es auf dem Altar, außer dem Morgen-Brandopfer. 18 Und er schlachtete den Stier und den Widder, das Friedensopfer, welches für das Volk war. Und die Söhne Aarons reichten ihm das Blut, und er sprengte es an den Altar ringsum; 19 und die Fettstücke von dem Stier; und von dem Widder den Fettschwanz, und das Eingeweide bedeckt und die Nieren und das Netz der Leber; 20 und sie legten die Fettstücke auf die Bruststücke, und er räucherte die Fettstücke auf dem Altar. 21 Und die Bruststücke und den rechten Schenkel webte Aaron als Webopfer vor Jehova, so wie Mose geboten hatte. (3. Mose 7.30-34) 22 Und Aaron erhob seine Hände gegen das Volk und segnete sie; und er stieg herab nach der Opferung des Sündopfers und des Brandopfers und des Friedensopfers. (4. Mose 22.1) 23 Und Mose und Aaron gingen hinein in das Zelt der Zusammenkunft; und sie kamen heraus und segneten das Volk. Und die Herrlichkeit Jehovas erschien dem ganzen Volke; (2. Mose 40.34) 24 und es ging Feuer aus von Jehova und verzehrte auf dem Altar das Brandopfer und die Fettstücke; und das ganze Volk sah es, und sie jauchzten und fielen auf ihr Angesicht. (2. Chronik 7.1)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)