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3. Mose - Kapitel 6

Gesetz vom Brandopfer und Speisopfer

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Gebiete Aaron und seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Brandopfers. Dieses, das Brandopfer, soll auf seiner Feuerstelle sein, auf dem Altar, die ganze Nacht bis an den Morgen; und das Feuer des Altars soll auf demselben in Brand erhalten werden. (3. Mose 1.1) 3 Und der Priester soll sein leinenes Kleid anziehen, und soll seine leinenen Beinkleider anziehen über sein Fleisch; und er soll die Fettasche abheben, zu welcher das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verzehrt hat, und soll sie neben den Altar schütten. (2. Mose 28.42) 4 Und er soll seine Kleider ausziehen und andere Kleider anlegen und die Fettasche hinaustragen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort. (3. Mose 4.12) 5 Und das Feuer auf dem Altar soll auf demselben in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen; und der Priester soll Holz auf ihm anzünden, Morgen für Morgen, und das Brandopfer auf ihm zurichten, und die Fettstücke der Friedensopfer auf ihm räuchern. 6 Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar in Brand erhalten werden, es soll nicht erlöschen. 7 Und dies ist das Gesetz des Speisopfers: Einer der Söhne Aarons soll es vor Jehova darbringen vor dem Altar. (3. Mose 2.1) 8 Und er soll davon seine Hand voll nehmen, vom Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, und allen Weihrauch, der auf dem Speisopfer ist, und es auf dem Altar räuchern: es ist ein lieblicher Geruch, sein Gedächtnisteil für Jehova. 9 Und das Übrige davon sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es gegessen werden an heiligem Orte; im Vorhofe des Zeltes der Zusammenkunft sollen sie es essen. 10 Es soll nicht gesäuert gebacken werden; als ihren Anteil habe ich es ihnen gegeben von meinen Feueropfern: hochheilig ist es, wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer. 11 Alles Männliche unter den Kindern Aarons soll es essen: ein für ewig Bestimmtes bei euren Geschlechtern von den Feueropfern Jehovas. Alles, was sie anrührt, wird heilig sein.

Einweihungsopfer der Priester

12 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 13 Dies ist die Opfergabe Aarons und seiner Söhne, welche sie Jehova darbringen sollen an dem Tage, da er gesalbt wird: Ein zehntel Epha Feinmehl als beständiges Speisopfer, die Hälfte davon am Morgen und die Hälfte davon am Abend. 14 Es soll in der Pfanne mit Öl bereitet werden, eingerührt mit Öl sollst du es bringen; gebackene Speisopferstücke sollst du darbringen als einen lieblichen Geruch dem Jehova. 15 Und der Priester, der unter seinen Söhnen an seiner Statt gesalbt wird, soll es opfern; eine ewige Satzung: es soll dem Jehova ganz geräuchert werden. 16 Und jedes Speisopfer des Priesters soll ein Ganzopfer sein; es soll nicht gegessen werden.

Gesetz des Sündopfers

17 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 18 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und sprich: Dies ist das Gesetz des Sündopfers. An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll das Sündopfer geschlachtet werden vor Jehova: hochheilig ist es. (3. Mose 4.1) 19 Der Priester, der es als Sündopfer opfert, soll es essen; an heiligem Orte soll es gegessen werden, im Vorhofe des Zeltes der Zusammenkunft. 20 Alles, was sein Fleisch anrührt, wird heilig sein; und wenn von seinem Blute auf ein Kleid spritzt - das, worauf es spritzt, sollst du waschen an heiligem Orte. 21 Und das irdene Gefäß, in welchem es gekocht wird, soll zerbrochen werden, und wenn es in einem ehernen Gefäß gekocht wird, so soll dieses gescheuert und mit Wasser gespült werden. 22 Alles Männliche unter den Priestern soll es essen: hochheilig ist es. 23 Aber alles Sündopfer, von dessen Blut in das Zelt der Zusammenkunft gebracht wird, um im Heiligtum Sühnung zu tun, soll nicht gegessen werden; es soll mit Feuer verbrannt werden.

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)