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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)

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2. Mose - Kapitel 36

1 Bezalel und Oholiab und alle begabten Männer, denen Jahwe Weisheit und Einsicht gegeben hat, sollen nun alle Arbeiten zum Bau des Heiligtums ausführen, wie es Jahwe befohlen hat." 2 Mose berief also Bezalel und Oholiab und jeden begabten Mann, dem Jahwe Weisheit und Einsicht gegeben hatte und den sein Herz antrieb, sich ans Werk zu machen. 3 Sie nahmen von Mose alle freiwilligen Gaben der Israeliten entgegen, die für den Bau des Heiligtums gegeben worden waren. Auch weiterhin brachten die Leute Morgen für Morgen freiwillige Gaben. 4 Da ließen die Kunsthandwerker, die das Heiligtum errichten sollten, ihre Arbeit liegen, 5 gingen zu Mose und sagten: "Die Leute bringen zu viel. Es ist mehr da, als für die Arbeit benötigt wird, die uns Jahwe aufgetragen hat." 6 Darauf ließ Mose im Lager ausrufen: "Ihr Männer und Frauen, ihr braucht nichts mehr für den Bau des Heiligtums herzustellen!" So hörte das Volk auf, noch mehr zu bringen. 7 Es war bereits mehr als genug Material für alle Arbeiten vorhanden. 8 So machten sich alle, die etwas davon verstanden, an die Arbeit. Sie stellten die Wohnung aus zehn Zeltdecken her. Die Zeltbahnen waren aus gezwirnten Leinenfäden gewebt und künstlerisch mit Cherubim aus blauer, roter und karmesinroter Wolle bestickt. (2. Mose 26.1) 9 Jede dieser Zeltbahnen war vierzehn Meter lang und zwei Meter breit. 10 Je fünf Zeltdecken vernähte man an den Längsseiten miteinander. 11 An den beiden Längsseiten der so entstandenen Stücke brachte man Schlaufen aus blauem Purpur an, 12 je fünfzig, die sich genau gegenüber standen, wenn man die Stücke nebeneinander legte. 13 Dann wurden fünfzig Haken aus Gold hergestellt, mit denen man beide Zeltdecken verbinden konnte, sodass es ein Ganzes wurde. 14 Die Männer webten elf Zeltbahnen aus Ziegenhaar. 15 Jede einzelne Bahn war fünfzehn Meter lang und zwei Meter breit. 16 Sie verbanden einmal fünf und einmal sechs dieser Zeltbahnen miteinander. 17 Am Ende der beiden großen Stücke brachten sie je fünfzig Schlaufen an. 18 Dann stellten sie fünfzig Bronzehaken her und fügten sie in die Schlaufen ein, sodass es ein Ganzes wurde. 19 Sie fertigten schließlich noch eine Decke aus rot gefärbten Fellen von Schafböcken an und oben darüber eine Decke aus Tachasch-Häuten. 20 Die Bretter für die Wohnung machten sie aus Akazienholz. Sie standen aufrecht. (2. Mose 26.15) 21 Jedes Brett war fünf Meter lang, dreiviertel Meter breit 22 und hatte unten zwei nebeneinanderstehende Zapfen. 23 Zwanzig Bretter bildeten die Südseite der Wohnung. 24 Unter jedem Brett waren zwei Bodenplatten aus Silber angebracht, für jeden Zapfen eine, also insgesamt vierzig. 25 Auch die andere Längsseite der Wohnung, die Nordseite, bestand aus zwanzig Brettern 26 mit ihren vierzig silbernen Bodenplatten, je zwei unter einem Brett. 27 Für die Rückwand nach Westen machten sie sechs Bretter, 28 dazu die zwei Bretter für die Ecken an der Rückseite. 29 Sie verbanden die Rückwand mit den Seitenwänden. 30 Es waren also acht Bretter mit sechzehn silbernen Bodenplatten, zwei unter jedem Brett. 31 Dann fertigten sie Riegel aus Akazienholz an, um die Bretter der Wohnung zusammenzuhalten, (2. Mose 26.26-30) 32 je fünf für die beiden Längsseiten und fünf für die nach Westen gerichtete Rückseite. 33 Der jeweils mittlere Riegel lief in der Mitte der Bretter von einem Ende bis zum anderen durch. 34 Die Bretter selbst wurden mit Gold überzogen, ebenso die Riegel. Die Ösen für die Riegel wurden aus Gold hergestellt. 35 Dann fertigten sie den Vorhang aus gezwirntem Leinen an und bestickten ihn künstlerisch mit Cherubim aus blauer, roter und karmesinroter Wolle. (2. Mose 26.31) 36 Dazu machten sie vier Säulen aus Akazienholz und überzogen sie mit Gold. Auch ihre Haken waren aus Gold. Sie standen auf silbernen Bodenplatten. 37 Für den Eingang des Zeltes fertigten sie einen Vorhang aus gezwirntem Leinen, worin blaue, rote und karmesinrote Wollfäden eingewebt waren. 38 Er wurde an fünf Säulen aus Akazienholz gehängt, deren Köpfe und Bindestäbe mit Gold überzogen waren. Die Bodenplatten waren hier aus Bronze.