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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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4. Mose - Kapitel 21

1 Als der Kanaaniterkönig von Arad im Negev erfuhr, dass Israel auf dem Weg der Kundschafter heranzog, griff er die Israeliten an und nahm einige von ihnen gefangen. 2 Da legte Israel Jahwe ein Gelübde ab und sagte: "Wenn du dieses Volk wirklich in meine Hand gibst, werde ich seine Städte mit dem Bann belegen." (5. Mose 13.16) (Josua 6.17) (Richter 1.17) (1. Samuel 15.3) 3 Jahwe hörte auf Israel und gab die Kanaaniter preis. Israel vernichtete sie und ihre Städte und nannte den Ort Horma, Bann. 4 Als die Israeliten vom Berg Hor weiterzogen, wandten sie sich zunächst in Richtung Schilfmeer, um das Land Edom zu umgehen. Doch auf dem Weg wurde das Volk ungeduldig. (4. Mose 11.1) (4. Mose 14.2) 5 Es lehnte sich gegen Gott und Mose auf und sagte: "Wozu habt ihr uns aus Ägypten heraufgeführt? Damit wir in der Wüste sterben? Hier gibt es weder Brot noch Wasser, und es ekelt uns vor diesem elenden Fraß." 6 Da schickte Jahwe Brandnattern unter das Volk, sodass viele der Israeliten gebissen wurden und starben. (1. Korinther 10.9) 7 Da lief das Volk zu Mose und sagte: "Wir haben gesündigt, dass wir uns gegen Jahwe und gegen dich aufgelehnt haben. Bete doch zu Jahwe, dass er uns von den Schlangen befreit!" Mose betete für das Volk. 8 Und Jahwe sagte zu ihm: "Mach dir eine Brandnatter und befestige sie an einer Stange. Dann wird jeder, der gebissen wurde und sie ansieht, am Leben bleiben." 9 So fertigte Mose eine Bronzeschlange und machte sie am Ende einer Stange fest. Wenn nun die Schlangen jemanden gebissen hatten, blickte derjenige zur Bronzeschlange auf und blieb am Leben. 10 Die Israeliten zogen weiter und schlugen ihr Lager in Obot auf. 11 Ihr nächstes Lager schlugen sie in Ije-Abarim auf, in der Wüste, die östlich von Moab liegt. 12 Von dort aus zogen sie ins Tal des Sered-Bachs 13 und von da aus weiter bis an den Arnon, der durch die Wüste fließt und im Gebiet der Amoriter entspringt. Denn der Arnon bildet die Grenze zwischen Moab und den Amoritern. 14 Darum heißt es im Buch der Kriege Jahwes: Waheb in Sufa und die Bäche des Arnon (Josua 10.13) 15 und den Hang der Täler, / der sich neigt zur Wohnstatt von Ar / und sich lehnt an die Grenze von Moab. 16 Von dort aus ging es weiter nach Beër. Das ist der Brunnen, von dem Jahwe zu Mose gesagt hatte: "Versammle das Volk, ich will ihnen Wasser geben." 17 Damals sang Israel dieses Lied: Brunnen, steige auf, / singt von ihm, 18 dem Brunnen, den Fürsten gegraben, / den die Edlen des Volkes gebohrt / mit dem Führerstab und mit ihren Stäben.Aus der Wüste zogen sie weiter nach Mattana, 19 von dort nach Nahaliël und dann weiter nach Bamot. 20 Von Bamot zogen sie in das Tal, das im Gebiet von Moab liegt beim Gipfel des Pisga, der auf das Ödland schaut. 21 Israel schickte Boten zu Sihon, dem König der Amoriter, und ließ ihm sagen: (5. Mose 2.26) 22 "Lass uns durch dein Land ziehen! Wir werden eure Felder und Weinberge nicht betreten und auch kein Wasser aus den Brunnen trinken. Wir werden auf der Königsstraße bleiben, solange wir durch dein Gebiet ziehen." 23 Aber Sihon gab Israel den Durchzug nicht frei, sondern rief sein Heer zusammen und zog Israel in die Wüste entgegen. Bei Jahaz kam es zur Schlacht. 24 Aber Israel brachte ihm eine schwere Niederlage bei und nahm sein Land in Besitz vom Arnon bis an den Jabbok. Dort begann das Gebiet der Ammoniter, deren Grenze gut gesichert war. 25 Israel besetzte die Städte der Amoriter, besonders Heschbon und seine Tochterstädte und ließ sich darin nieder. 26 Heschbon war die Stadt des Amoriterkönigs Sihon gewesen. Dieser hatte gegen den früheren König der Moabiter gekämpft und ihm das ganze Gebiet bis zum Arnon weggenommen. 27 Darum sagen die Spruchdichter: Kommt nach Heschbon! / Baut Sihons Stadt und macht sie stark! 28 Feuer ging von Heschbon aus, / eine Flamme von der Stadt Sihons. / Sie fraß Ar-Moab, / die Herren der Höhen am Arnon. 29 Weh dir Moab! / Volk des Kemosch, du bist verloren! / Seine Söhne gab er als Flüchtlinge hin, / seine Töchter als Gefangene / von Sihon, dem König der Amoriter. 30 Aber wir haben sie beschossen. / Bis nach Dibon ist Heschbon verloren, / wir haben es bis Nofach verwüstet, / das bei Medeba liegt. 31 So ließ Israel sich im Land der Amoriter nieder. 32 Mose ließ die Stadt Jaser erkunden. Die Israeliten eroberten ihre Tochterstädte und vertrieben die Amoriter, die dort wohnten. 33 Dann zogen sie nordwärts zum Baschan. Og, der König von Baschan, trat ihnen mit seinem Heer bei Edreï entgegen. (5. Mose 3.1) 34 Jahwe sagte zu Mose: "Hab keine Angst vor ihm. Denn in deine Hand habe ich ihn, sein Volk und sein Land gegeben. Mach mit ihm, was du mit dem Amoriterkönig Sihon gemacht hast, der in Heschbon thronte." (Psalm 136.17) 35 Da schlugen sie ihn, seine Söhne und sein ganzes Volk. Nicht ein Einziger entkam. Und sie nahmen sein Land in Besitz.