1Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach:2Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern.3Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln.(2. Mose 23.10-11)(5. Mose 15.1)4Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden;5den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein.6Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten;7und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen.8Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen.9Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land.(3. Mose 23.27)10Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht.(Jesaja 61.2)(Lukas 4.19)11Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen;12denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen.13In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.14Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken.(1. Thessalonicher 4.6)15Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.16Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir.17Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott.18Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande.(3. Mose 26.5)(1. Könige 5.5)19Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen.20Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: -21ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe;(5. Mose 28.8)22und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen.23Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir.(Psalm 39.13)24Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten.25Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen.(Rut 4.3-4)26Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht,27so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen.28Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.29Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen.30Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen.31Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen.32Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein.(4. Mose 35.1)33Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.34Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.35Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben.36Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.(5. Mose 23.20)37Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben.38Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.39Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner,(2. Mose 21.2)40wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen.41Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.42Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft.43Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.(3. Mose 25.53)(Epheser 6.9)44Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen.45Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein,46und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte.47Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft,48so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen.49Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen.50Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein.51Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen;52und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen.53Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.(3. Mose 25.43)54Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.55Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.
1Jahwe sagte zu Aaron: "Du, deine Söhne und dein ganzes Vaterhaus, ihr müsst die Schuld tragen, wenn sich jemand am Heiligtum vergeht. Und wenn sich jemand im Priesterdienst vergeht, dann musst du mit deinen Söhnen die Schuld tragen. (2. Mose 28.38)(3. Mose 16.32-33)2Lass auch deine Brüder vom Stamm Levi, deinem väterlichen Stamm, sich dir anschließen und dir dienen, während du mit deinen Söhnen vor dem Zelt des Bundesgesetzes bist. (4. Mose 3.6-10)3Sie sollen ihre Aufgaben für dich und das Zelt erfüllen, aber sie dürfen nicht in die Nähe der Gegenstände im Heiligtum und zum Altar kommen, damit sie nicht sterben, und ihr mit ihnen. 4Sie sollen dir beigeordnet sein und den Dienst am Zelt der Gottesbegegnung verrichten, alle Arbeiten, die dort anfallen. Aber kein Unbefugter darf in eure Nähe kommen. 5Ihr sollt eure Aufgaben am Heiligtum und am Altar verrichten, damit kein Zorngericht mehr über die Israeliten kommt. (4. Mose 17.11)6Seht, ich habe eure Brüder, die Leviten, von den Israeliten ausgesondert und euch als Geschenk für Jahwe übergeben, damit sie die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung tun. (4. Mose 3.12)(4. Mose 3.45)7Du und deine Söhne mit dir, ihr sollt den Priesterdienst am Altar und innerhalb des Vorhangs tun. Das Priesteramt habe ich euch als Geschenk übergeben. Jeder Unbefugte, der sich nähert, muss getötet werden."(4. Mose 1.51)8Jahwe sagte zu Aaron: "Pass auf, ich habe dir die Verwaltung der für mich bestimmten Abgaben übertragen. Von allen heiligen Opfergaben der Israeliten habe ich dir und deinen Söhnen einen Anteil gegeben. Das gilt für alle Zeiten. (3. Mose 2.3)(3. Mose 2.10)(3. Mose 6.9-11)(3. Mose 6.19-22)(3. Mose 7.6-10)9Vom Höchstheiligen soll dir alles gehören, was nicht verbrannt wird: von allen Speisopfern, Sündopfern und Schuldopfern, die die Israeliten mir bringen. Als Höchstheiliges gehört es dir und deinen Nachkommen. 10Die männlichen Angehörigen der Priesterfamilien sollen es am höchst heiligen Ort essen, denn es soll dir heilig sein. 11Die Weihgaben der Israeliten gehören dir und allen deinen Nachkommen, Söhnen und Töchtern. Diese Ordnung gilt für alle Zeit. Jede Person in deinem Haus, die rein ist, darf davon essen. (3. Mose 10.14)12Das Beste vom Öl und das Beste von Most und Getreide, die ersten Gaben jeder Ernte, die sie Jahwe bringen, habe ich dir gegeben. 13Die ersten Früchte von allem, was auf ihrem Land wächst, die sie Jahwe bringen, sollen dir gehören. Jede Person in deinem Haus, die rein ist, darf davon essen. (2. Mose 23.19)(5. Mose 18.4)14Alles geweihte Gut in Israel soll dir gehören. (3. Mose 27.28)15Alles, was zuerst aus dem Mutterschoß kommt, von Mensch und Tier, das sie Jahwe darbringen, soll dir gehören. Nur die Erstgeburt bei Menschen und bei unreinen Tieren musst du auslösen lassen. (2. Mose 13.12-13)(2. Mose 34.19-20)16Das soll im Alter von einem Monat geschehen. Je nach deiner Schätzung soll der Wert fünf Silberstücke betragen, gewogen nach dem Vollgewicht des Heiligtums, ein Silberstück zu zwölf Gramm. 17Die Erstgeburten von Rindern, Schafen oder Ziegen dürft ihr nicht auslösen lassen. Sie sind heilig. Ihr Blut sollst du an den Altar sprengen, und ihr Fett sollst du als Feueropfer in Rauch aufgehen lassen zum angenehmen Geruch für Jahwe. 18Ihr Fleisch soll dir gehören, so wie die Brust beim Schwingopfer und die rechte Keule. 19Alle Abgaben von den heiligen Gaben, die die Israeliten Jahwe bringen, habe ich dir und deinen Familienangehörigen gegeben. Diese Ordnung gilt für alle Zeit. Es ist ein ewiger Salzbund vor Jahwe für dich und deine Nachkommen." 20Jahwe sagte zu Aaron: "Wenn die Israeliten in ihr Land kommen, wirst du keinen Grundbesitz unter ihnen erhalten, denn ich bin dein Anteil und dein Besitz unter ihnen. (4. Mose 35.5)(5. Mose 10.9)(5. Mose 12.12)(Josua 13.14)(Josua 13.33)21Den Leviten weise ich als Erbgut für ihre Arbeit und ihren Dienst am Zelt der Gottesbegegnung den gesamten Zehnten Israels zu. (3. Mose 27.30)22Die Israeliten aber sollen dem Zelt der Gottesbegegnung nicht mehr nahe kommen, sonst laden sie Schuld auf sich und müssen sterben. 23Vielmehr sollen die Leviten die Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung tun, und sie allein sollen die Verantwortung dafür tragen. Diese Ordnung gilt auch für die nachfolgenden Generationen. Aber einen Grundbesitz unter den Israeliten sollen sie nicht erhalten, 24denn ich habe ihnen den Zehnten der Israeliten gegeben, den diese als Abgabe für Jahwe entrichten. Deshalb sagte ich, dass sie keinen Erbbesitz unter den Israeliten erhalten."25Jahwe befahl Mose, 26den Leviten zu sagen: "Wenn ihr den Zehnten von den Israeliten nehmt, den ich euch als euren Erbanteil gegeben habe, dann sollt auch ihr eine Abgabe davon für Jahwe entrichten, den Zehnten vom Zehnten. 27Das wird euch als eure Abgabe angerechnet werden, so wie das Getreide vom Dreschplatz und der Ertrag von der Kelter. 28Auf diese Weise sollt auch ihr eine Abgabe für Jahwe von dem Zehnten entrichten, den ihr von den Israeliten nehmt, und sie als Abgabe für Jahwe dem Priester Aaron geben. 29Von allen Gaben, die euch zufallen, sollt ihr die ganze Abgabe Jahwe entrichten, vom Besten den heiligen Teil. 30Wenn ihr das Beste davon entrichtet, wird es den Leviten angerechnet werden wie der Ertrag vom Dreschplatz und der Ertrag von der Kelter. 31Ihr dürft es mit euren Familien essen, wo ihr wollt. Das ist der Lohn für eure Arbeit am Zelt der Gottesbegegnung. (Matthäus 10.10)32Wenn ihr das Beste davon entrichtet, werdet ihr keine Sünde auf euch laden und die heiligen Gaben der Israeliten nicht entweihen und nicht sterben müssen, wenn ihr davon esst."