zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 16

1 Von Elim aus zogen die Israeliten weiter und kamen in die Wüste Sin, die zwischen Elim und Sinai liegt. Es war am 15. Tag im 2. Monat nach ihrem Auszug aus Ägypten. 2 Hier in der Wüste stellte sich die ganze Gemeinschaft der Israeliten gegen Mose und Aaron. Sie ärgerten sich: (2. Mose 17.2) 3 "Hätte Jahwe uns doch in Ägypten sterben lassen, als wir an Fleischtöpfen saßen und genug Brot zu essen hatten! Aber ihr habt uns dort herausgeführt und in diese Wüste gebracht, damit wir alle verhungern!" (2. Mose 14.11) 4 Da sagte Jahwe zu Mose: "Pass auf! Ich werde euch Brot vom Himmel regnen lassen. Dann sollen die Leute aus dem Lager hinausgehen und so viel sammeln, wie sie für einen Tag brauchen, aber nicht mehr. Ich will das Volk prüfen, ob es nach meiner Weisung leben wird oder nicht. (Johannes 6.31) (1. Korinther 10.3) 5 Wenn sie am sechsten Tag die eingesammelte Nahrung zubereiten, werden sie entdecken, dass es doppelt so viel ist, wie sie sonst gesammelt haben." 6 Mose und Aaron sagten zu allen Israeliten: "Heute Abend werdet ihr erfahren, dass Jahwe es war, der euch aus Ägypten herausgeführt hat. 7 Und morgen früh werdet ihr die Herrlichkeit Jahwes erkennen. Er hat euer Murren gehört. Denn wer sind wir schon, dass ihr gegen uns murrt!" 8 Weiter sagte Mose: "Er wird euch am Abend Fleisch zu essen geben und am Morgen Brot, dass ihr euch satt essen könnt, weil Jahwe euer Murren gehört hat. Denn wer sind wir schon? Euer Murren hat sich nicht gegen uns gerichtet, sondern gegen Jahwe." 9 Dann sagte Mose zu Aaron: "Befiehl der ganzen Gemeinschaft Israels: 'Kommt her und stellt euch vor Jahwe auf, denn er hat euer Murren gehört!'" 10 Während Aaron noch zu den Israeliten redete und alle zur Wüste hinschauten, erschien die Herrlichkeit Jahwes in der Wolke. (4. Mose 12.5) (4. Mose 14.10) (4. Mose 16.19) 11 Jahwe sagte zu Mose: 12 "Ich habe das Murren der Israeliten gehört. Sag zu ihnen: 'Am späten Nachmittag werdet ihr Fleisch essen können und am Morgen Brot, bis ihr satt seid. So werdet ihr erkennen, dass ich Jahwe, euer Gott, bin.'" 13 Gegen Abend kamen Wachteln und ließen sich überall im Lager nieder. Und am Morgen lag Tau rings um das Lager. (4. Mose 11.31) 14 Als der Tau verdunstet war, blieben auf dem Wüstenboden feine Körner zurück, die aussahen wie Reif. 15 Als die Israeliten das sahen, sagten sie zueinander: "Was ist das?" Denn sie wussten nicht, was es war. Mose sagte zu ihnen: "Das ist das Brot, das Jahwe euch zu essen gibt. (2. Mose 16.4) 16 Und er befiehlt euch: 'Sammelt davon so viel ihr braucht, etwa zwei Liter pro Kopf, je nachdem, wie viele Personen ihr im Zelt habt.'" 17 Die Israeliten sammelten es also, der eine mehr, der andere weniger. 18 Als sie es zu Hause abmaßen, hatte keiner, der viel gesammelt hatte, zu viel, und keiner, der wenig gesammelt hatte, zu wenig. Jeder hatte genauso viel gesammelt, wie er brauchte. (2. Korinther 8.15) 19 Mose sagte zu ihnen: "Niemand darf bis morgen etwas davon übrig lassen!" (Matthäus 6.34) (Lukas 11.3) 20 Einige hörten nicht auf ihn und legten etwas für den nächsten Tag zurück. Aber am nächsten Morgen war es voller Maden und stank. Mose war zornig über sie. 21 Morgen für Morgen sammelte nun jeder so viel er brauchte. Wenn es heiß wurde, zerschmolz das, was draußen lag. 22 Am sechsten Tag hatten sie doppelt so viel Brot gesammelt, etwa vier Liter pro Person. Die Vertreter der Gemeinschaft kamen zu Mose und berichteten es ihm. 23 Er erwiderte: "Damit ist genau eingetroffen, was Jahwe gesagt hat. Morgen ist ein Ruhetag, ein Sabbat, der Jahwe geweiht ist. Backt, was ihr backen wollt, und kocht, was ihr kochen wollt, und bewahrt den Rest für morgen auf." (1. Mose 2.2-3) (2. Mose 20.8) 24 Sie bewahrten es also bis zum nächsten Morgen auf, wie Mose es angeordnet hatte. Tatsächlich fing es nicht an zu stinken, und es waren auch keine Maden darin. 25 Mose sagte: "Esst das heute! Heute ist ein Sabbat für Jahwe. Heute werdet ihr draußen nichts finden. 26 Sechs Tage sollt ihr es sammeln, aber am siebten Tag ist Sabbat; da gibt es nichts." 27 Trotzdem gingen am siebten Tag einige Leute vom Volk hinaus und wollten sammeln. Aber sie fanden nichts. 28 Da sagte Jahwe zu Mose: "Wie lange wollt ihr euch noch weigern, meine Gebote und Anordnungen zu befolgen? 29 Ihr seht, Jahwe hat euch den Sabbat gegeben. Deshalb gibt er euch am sechsten Tag Brot für zwei Tage. Jeder bleibe also am siebten Tag zu Hause und gehe nicht hinaus!" 30 Da hielt das Volk den siebten Tag als Ruhetag ein. 31 Die Israeliten nannten es Manna. Es war weiß wie Koriandersamen und schmeckte wie Honigkuchen. 32 Mose sagte: "Jahwe hat befohlen, einen Gomer voll Manna für eure Nachkommen aufzubewahren. Sie sollen das Brot sehen, das er euch in der Wüste zu essen gab, nachdem er euch aus Ägypten herausgeführt hatte." 33 Dann sagte er zu Aaron: "Nimm ein Gefäß und füll es mit einem Gomer Manna. Dann stell es vor Jahwe, damit es für künftige Generationen aufbewahrt wird." (Hebräer 9.4) 34 Aaron tat es und stellte es zur Aufbewahrung vor die Bundeslade. 35 Vierzig Jahre lang aßen die Israeliten das Manna, bis sie an der Grenze des Landes Kanaan in bewohntes Land kamen. (Josua 5.12) 36 Ein Gomer ist der zehnte Teil eines Efa.