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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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1. Mose - Kapitel 49

1 Dann rief Jakob alle seine Söhne zu sich und sagte: "Versammelt euch, damit ich verkünde, / was euch begegnet in künftiger Zeit. 2 Kommt und hört, ihr Jakobssöhne, / hört auf euren Vater Israel! 3 Ruben, du mein Erstgeborener, / meine Stärke und der Erstling meiner Kraft! / Erster an Hoheit und Erster an Macht. (1. Mose 29.32) (5. Mose 21.17) 4 Du brodeltest wie Wasser. / Du sollst nicht der Erste sein, / denn du bestiegst das Bett deines Vaters, / da hast du es entweiht, / du, der mein Lager bestieg! (1. Mose 35.22) 5 Die Brüder Simeon und Levi, / ihre Waffen sind Werkzeuge der Gewalt. 6 Mit ihren Plänen habe ich nichts zu tun, / meine Ehre ist nicht eins mit ihrer Schar, / denn im Zorn haben sie Männer gemordet, / mutwillig Stiere gelähmt. (1. Mose 34.25) (Psalm 16.9) 7 Verflucht sei ihr zorniges Wüten, / weil es roh und grausam ist! / Ich teile sie unter Jakob auf, / ich zerstreue sie in Israel. (Josua 19.1) (Josua 21.1) 8 Dich, Juda, preisen deine Brüder, / weil du den Feind im Nacken packst! / Dir beugen sich die Söhne deines Vaters. (4. Mose 10.14) (Richter 1.1-2) 9 Du gleichst dem jungen Löwen, Juda. / Vom Raub kommst du, mein Sohn, herauf. / Er kauert hingestreckt, / dem Löwen und der Löwin gleich. / Wer wagt ihn aufzustören? (4. Mose 23.24) (Offenbarung 5.5) 10 Nie weicht das Zepter von Juda, / der Herrscherstab von seinem Schoß, / bis der kommt, dem er gehört. / Und ihm werden die Völker gehorchen. (4. Mose 24.17) (1. Chronik 5.2) (Hebräer 7.14) 11 Am Weinstock bindet er sein Reittier fest, / sein Eselsfohlen an der Edelrebe. Sein Gewand wäscht er in Wein, / in Traubenblut den Mantel. 12 Die Augen sind dunkler als Wein, / die Zähne weißer als Milch. 13 Sebulon wohnt nah am Meer, / an der Küste bei den Schiffen, / den Rücken an Sidon gelehnt. (Josua 19.10) 14 Issachar ist ein knochiger Esel, / der zwischen seinen Sattelkörben liegt. 15 Er sah die schöne Ruhe / und dieses freundliche Land, / da beugte er seine Schulter zum Tragen / und leistete Zwangsarbeit. 16 Dan wird Richter sein in seinem Volk / wie nur einer von Israels Stämmen. (Richter 13.25) 17 Dan ist wie eine Schlange am Weg, / eine Hornotter am Pfad. / Sie beißt das Pferd in die Fesseln, / sein Reiter stürzt rücklings herab. 18 - Ich warte auf deine Hilfe, Jahwe! - (Psalm 119.166) (Habakuk 2.3) 19 Gad wird von Räuberscharen umdrängt, / doch er bedrängt ihre Ferse. 20 Aschers Nahrung ist die beste, die es gibt, / er liefert Speise für den Tisch des Königs. (Josua 19.24) 21 Naftali, die flüchtige Hirschkuh, / versteht sich auf gefällige Rede. (Richter 4.6-10) 22 Ein junger Fruchtbaum ist Josef, / ein junger Fruchtbaum am Quell, / seine Zweige ranken über die Mauer. (Hosea 13.15) 23 Da reizten ihn die Bogenschützen, / feindselig beschossen sie ihn. 24 Aber sein Bogen bleibt fest, / mit rascher Hand schießt er zurück, / gelenkt von den Händen des Mächtigen, / von Jakobs Gott, / dem Hirten und dem Stein von Israel, 25 vom Gott deines Vaters, der dir hilft, / dem Allmächtigen, der dich segnet. / Er segnet dich mit Regen aus dem Himmel / und mit Wasser aus der Tiefe, / mit Überfluss aus Mutterbrüsten / und Fruchtbarkeit vom Mutterschoß. 26 Der Segen deines Vaters übertrifft den Segen der uralten Berge / und das Begehrenswerte der ewigen Hügel. / Dieser Segen sei auf Josefs Haupt, / dem Auserwählten seiner Brüder. (1. Mose 45.8) 27 Benjamin ist wie ein reißender Wolf: / Am Morgen frisst er die Beute, / am Abend teilt er den Raub." (Richter 20.25) (1. Samuel 9.1-2) 28 Diese alle sind die Stämme Israels, und das ist es, was ihr Vater zu ihnen sagte, als er sie segnete. Jeden von ihnen bedachte er mit dem Segen, der ihm zukam. 29 Dann befahl er ihnen: "Wenn ich zu meinem Volk eingeholt worden bin, begrabt mich bei meinen Vätern in der Höhle, die auf dem Feld des Hetiters Efron liegt; (1. Mose 23.16-20) (1. Mose 47.30) 30 in der Höhle auf dem Feld Machpela östlich von Mamre im Land Kanaan auf dem Grundstück, das Abraham als Grabstätte für seine Familie von dem Hetiter Efron erworben hat. 31 Dort wurden Abraham und seine Frau Sara begraben; dort liegen Isaak und Rebekka, und auch Lea habe ich dort beigesetzt. (1. Mose 25.9) (1. Mose 35.29) 32 Das Feld und die Höhle darauf sind unser rechtmäßiges Eigentum, das wir von den Hetitern erworben haben." 33 Nachdem Jakob seinen Söhnen diese Anweisungen gegeben hatte, zog er seine Füße aufs Bett herauf. Er starb und wurde im Tod mit seinen Vorfahren vereint.