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3. Mose - Kapitel 19

Vom Umgang mit Gott und dem Nächsten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu der ganzen Gemeinde der Kinder Israel und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein; denn ich, Jehova, euer Gott, bin heilig. (3. Mose 11.44-45) (Matthäus 5.48) (1. Petrus 1.15-16) 3 Ihr sollt ein jeder seine Mutter und seinen Vater fürchten; und meine Sabbathe sollt ihr beobachten. Ich bin Jehova, euer Gott. - (2. Mose 20.8) (2. Mose 20.12) 4 Ihr sollt euch nicht zu den Götzen wenden, und gegossene Götter sollt ihr euch nicht machen. Ich bin Jehova, euer Gott. (2. Mose 20.3) (2. Mose 34.17) 5 Und wenn ihr ein Friedensopfer dem Jehova opfert, so sollt ihr es zum Wohlgefallen für euch opfern. (3. Mose 22.18-20) 6 An dem Tage, da ihr es opfert, und am anderen Tage soll es gegessen werden; und was bis zum dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden. (3. Mose 7.15-18) 7 Und wenn es irgend am dritten Tage gegessen wird, so ist es ein Greuel, es wird nicht wohlgefällig sein; 8 und wer es isset, wird seine Ungerechtigkeit tragen, denn das Heilige Jehovas hat er entweiht; und selbige Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern. 9 Und wenn ihr die Ernte eures Landes erntet, so sollst du den Rand deines Feldes nicht gänzlich abernten und sollst keine Nachlese deiner Ernte halten. (3. Mose 23.22) (5. Mose 24.19) (Rut 2.2) (Rut 2.15-16) 10 Und in deinem Weinberge sollst du nicht nachlesen, und die abgefallenen Beeren deines Weinberges sollst du nicht auflesen: für den Armen und für den Fremdling sollst du sie lassen. Ich bin Jehova, euer Gott. 11 Ihr sollt nicht stehlen; und ihr sollt nicht lügen und nicht trüglich handeln einer gegen den anderen. (2. Mose 20.15-16) (1. Thessalonicher 4.6) 12 Und ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen, daß du den Namen deines Gottes entweihest. Ich bin Jehova. - (2. Mose 20.7) (Matthäus 5.33) 13 Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken und sollst ihn nicht berauben; der Lohn des Tagelöhners soll nicht bei dir über Nacht bleiben bis an den Morgen. (5. Mose 24.14-15) (Jeremia 22.13) (Jakobus 5.4) 14 Du sollst einem Tauben nicht fluchen und vor einen Blinden keinen Anstoß legen, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott. Ich bin Jehova. - (5. Mose 27.18) 15 Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht; du sollst nicht die Person des Geringen ansehen und nicht die Person des Großen ehren; in Gerechtigkeit sollst du deinen Nächsten richten. (2. Mose 23.6) (5. Mose 16.19-20) 16 Du sollst nicht als ein Verleumder unter deinen Völkern umhergehen. Du sollst nicht wider das Blut deines Nächsten auftreten. Ich bin Jehova. - 17 Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen. Du sollst deinen Nächsten ernstlich zurechtweisen, damit du nicht seinetwegen Schuld tragest. (Psalm 141.5) (Matthäus 18.15) 18 Du sollst dich nicht rächen und den Kindern deines Volkes nichts nachtragen, und sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Ich bin Jehova. (Matthäus 5.43) (Matthäus 22.39) (Lukas 10.25) (Johannes 13.34) (Römer 13.9) (Galater 5.14) (Jakobus 2.8) 19 Meine Satzungen sollt ihr beobachten. Dein Vieh von zweierlei Art sollst du sich nicht begatten lassen; dein Feld sollst du nicht mit zweierlei Samen besäen, und ein Kleid, aus zweierlei Stoff gewebt, soll nicht auf dich kommen. (5. Mose 22.9-11) 20 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt zur Begattung, und sie ist eine Magd, einem Manne verlobt, und sie ist keineswegs losgekauft, noch ist ihr die Freiheit geschenkt, so soll Züchtigung stattfinden; sie sollen nicht getötet werden, denn sie ist nicht frei gewesen. 21 Und er soll sein Schuldopfer dem Jehova bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, einen Widder als Schuldopfer; 22 und der Priester soll vor Jehova Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers für seine Sünde, die er begangen hat; und seine Sünde, die er begangen hat, wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.17-18) 23 Und wenn ihr in das Land kommet und allerlei Bäume zur Speise pflanzet, so sollt ihr ihre erste Frucht als ihre Vorhaut achten; drei Jahre sollen sie euch als unbeschnitten gelten, es soll nichts von ihnen gegessen werden; 24 und im vierten Jahre soll all ihre Frucht heilig sein, Jehova zum Preise; 25 und im fünften Jahre sollt ihr ihre Frucht essen, um euch ihren Ertrag zu mehren. Ich bin Jehova, euer Gott. 26 Ihr sollt nichts mit Blut essen. Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben. (3. Mose 3.17) 27 Ihr sollt nicht den Rand eures Haupthaares rund scheren, und den Rand deines Bartes sollst du nicht zerstören. (3. Mose 21.5) (5. Mose 14.1) 28 Und Einschnitte wegen eines Toten sollt ihr an eurem Fleische nicht machen; und Ätzschrift sollt ihr an euch nicht machen. Ich bin Jehova. 29 Du sollst deine Tochter nicht entweihen, sie der Hurerei hinzugeben, daß das Land nicht Hurerei treibe und das Land voll Schandtaten werde. 30 Meine Sabbathe sollt ihr beobachten, und mein Heiligtum sollt ihr fürchten. Ich bin Jehova. 31 Ihr sollt euch nicht zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wenden; ihr sollt sie nicht aufsuchen, euch an ihnen zu verunreinigen. Ich bin Jehova, euer Gott. (3. Mose 20.6) (5. Mose 18.10-11) (1. Samuel 28.7) 32 Vor grauem Haare sollst du aufstehen und die Person eines Greises ehren, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott. Ich bin Jehova. 33 Und wenn ein Fremdling bei dir weilt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken. (2. Mose 22.20) 34 Wie ein Eingeborener unter euch soll euch der Fremdling sein, der bei euch weilt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn Fremdlinge seid ihr gewesen im Lande Ägypten. Ich bin Jehova, euer Gott. 35 Ihr sollt nicht unrecht tun im Gericht, im Längenmaß, im Gewicht und im Hohlmaß; (5. Mose 25.13-16) (Sprüche 11.1) 36 gerechte Waage, gerechte Gewichtsteine, gerechtes Epha und gerechtes Hin sollt ihr haben. Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. 37 Und so sollt ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und sie tun. Ich bin Jehova. (3. Mose 18.30)

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2. Mose - Kapitel 21

1 "Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen: 2 'Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen. 4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei. 5 Wenn der Sklave aber sagt: "Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!", 6 dann soll sein Herr ihn in der Gegenwart Gottes an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er für immer sein Sklave sein. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat. 9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr die Rechte einer Tochter einräumen. 10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen. 11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.' 12 'Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Doch wenn jemand seinen Mitmenschen vorsätzlich und hinterhältig umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.' (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 'Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.' 16 'Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig, ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.' (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 'Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.' (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 'Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird, 19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten. 20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin. 21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst. 22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Fehlgeburt hat, aber sonst kein weiterer Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt. 23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. 26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen. 27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.' 28 'Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass sie sterben, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei. 29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden. (1. Mose 9.5) 30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt. 31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt. 32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn dreißig Silberstücke zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' 33 'Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein, 34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten. 35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen. 36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.' 37 'Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.' (Lukas 19.8)