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3. Mose - Kapitel 10

Nadabs und Abihus eigenmächtiges Opfer und Tod - Gebote für die Priester

1 Und die Söhne Aarons, Nadab und Abihu, nahmen ein jeder seine Räucherpfanne und taten Feuer hinein und legten Räucherwerk darauf und brachten fremdes Feuer vor Jehova dar, das er ihnen nicht geboten hatte. 2 Da ging Feuer von Jehova aus und verzehrte sie, und sie starben vor Jehova. (4. Mose 16.35) (2. Chronik 26.16-20) 3 Und Mose sprach zu Aaron: Dies ist es, was Jehova geredet hat, indem er sprach: In denen, die mir nahen, will ich geheiligt, und vor dem ganzen Volke will ich verherrlicht werden. Und Aaron schwieg. (1. Petrus 4.17) 4 Und Mose rief Misael und Elzaphan, die Söhne Ussiels, des Oheims Aarons, und sprach zu ihnen: Tretet herzu, traget eure Brüder von dem Heiligtum hinweg außerhalb des Lagers. (2. Mose 6.22) (Apostelgeschichte 5.6) (Apostelgeschichte 5.10) 5 Und sie traten herzu und trugen sie in ihren Leibröcken hinweg außerhalb des Lagers, so wie Mose geredet hatte. - 6 Und Mose sprach zu Aaron und zu Eleasar und zu Ithamar, seinen Söhnen: Eure Häupter sollt ihr nicht entblößen und eure Kleider nicht zerreißen, damit ihr nicht sterbet, und er nicht erzürne über die ganze Gemeinde; aber eure Brüder, das ganze Haus Israel, sollen diesen Brand beweinen, den Jehova angerichtet hat. (3. Mose 21.10) 7 Und von dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft sollt ihr nicht weggehen, daß ihr nicht sterbet; denn das Öl der Salbung Jehovas ist auf euch. Und sie taten nach dem Worte Moses. 8 Und Jehova redete zu Aaron und sprach: 9 Wein und starkes Getränk sollst du nicht trinken, du und deine Söhne mit dir, wenn ihr in das Zelt der Zusammenkunft hineingehet, daß ihr nicht sterbet, - eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern - (Hesekiel 44.21) (1. Timotheus 3.3) (Titus 1.7) 10 und damit ihr unterscheidet zwischen dem Heiligen und dem Unheiligen und zwischen dem Reinen und dem Unreinen, 11 und damit ihr die Kinder Israel lehret alle die Satzungen, die Jehova durch Mose zu euch geredet hat. 12 Und Mose redete zu Aaron und zu Eleasar und zu Ithamar, seinen Söhnen, den übriggebliebenen: Nehmet das Speisopfer, das von den Feueropfern Jehovas übrigbleibt, und esset es ungesäuert neben dem Altar; denn hochheilig ist es. 13 Und ihr sollt es essen an heiligem Orte, denn es ist dein Bestimmtes und das Bestimmte deiner Söhne von den Feueropfern Jehovas; denn also ist mir geboten. (3. Mose 2.3) 14 Und die Brust des Webopfers und den Schenkel des Hebopfers sollt ihr essen an reinem Orte, du und deine Söhne und deine Töchter mit dir; denn als dein Bestimmtes und das Bestimmte deiner Söhne sind sie gegeben von den Friedensopfern der Kinder Israel. (3. Mose 7.34) 15 Den Schenkel des Hebopfers und die Brust des Webopfers sollen sie nebst den Feueropfern der Fettstücke bringen, um sie als Webopfer vor Jehova zu weben; und sie sollen dir gehören und deinen Söhnen mit dir, als eine ewige Gebühr, so wie Jehova geboten hat. 16 Und Mose suchte eifrig den Bock des Sündopfers, und siehe, er war verbrannt. Und er erzürnte über Eleasar und über Ithamar, die Söhne Aarons, die übriggeblieben, und sprach: 17 Warum habt ihr nicht das Sündopfer an heiligem Orte gegessen? Denn es ist hochheilig; und er hat es euch gegeben, um die Ungerechtigkeit der Gemeinde zu tragen, um Sühnung für sie zu tun vor Jehova. 18 Siehe, das Blut desselben ist nicht in das Innere des Heiligtums gebracht worden; ihr sollt es jedenfalls im Heiligtum essen, so wie ich geboten habe. (3. Mose 6.19) (3. Mose 6.22) 19 Und Aaron redete zu Mose: Siehe, heute haben sie ihr Sündopfer und ihr Brandopfer vor Jehova dargebracht; und solches ist mir begegnet; und hätte ich heute das Sündopfer gegessen, würde es gut gewesen sein in den Augen Jehovas? 20 Und Mose hörte es, und es war gut in seinen Augen.

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2. Mose - Kapitel 22

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft. 3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.' 4 'Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen. 5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.' 6 'Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird. 7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat. 8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich, ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten. 9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat, 10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war. 14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.' 15 'Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5. Mose 22.28-29) 16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.' 17 'Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen! (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe, soll dem Bann verfallen.' (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2) 20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen. (Jesaja 1.17) 22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst, und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören. 23 Dann wird mein Zorn auflodern, und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück, (5. Mose 24.12-13) 26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.' 27 'Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen. (3. Mose 22.27) 30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du deinen Hunden hinwerfen.' (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)