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2. Timotheus - Kapitel 4

1 Ich bezeuge ernstlich vor Gott und Christo Jesu, der da richten wird Lebendige und Tote, und bei seiner Erscheinung und seinem Reiche: (1. Petrus 4.5) 2 Predige das Wort, halte darauf in gelegener und ungelegener Zeit; überführe, strafe, ermahne mit aller Langmut und Lehre. (Apostelgeschichte 20.20) (Apostelgeschichte 20.31) 3 Denn es wird eine Zeit sein, da sie die gesunde Lehre nicht ertragen, sondern nach ihren eigenen Lüsten sich selbst Lehrer aufhäufen werden, indem es ihnen in den Ohren kitzelt; (1. Timotheus 4.1) 4 und sie werden die Ohren von der Wahrheit abkehren und zu den Fabeln sich hinwenden. (2. Thessalonicher 2.11) (1. Timotheus 4.7) 5 Du aber sei nüchtern in allem, leide Trübsal, tue das Werk eines Evangelisten, vollführe deinen Dienst. (2. Timotheus 2.3) 6 Denn ich werde schon als Trankopfer gesprengt, und die Zeit meines Abscheidens ist vorhanden. (Philipper 2.17) 7 Ich habe den guten Kampf gekämpft, ich habe den Lauf vollendet, ich habe den Glauben bewahrt; (Apostelgeschichte 20.24) (1. Korinther 9.25) (Philipper 3.14) (1. Timotheus 6.12) 8 fortan liegt mir bereit die Krone der Gerechtigkeit, welche der Herr, der gerechte Richter, mir zur Vergeltung geben wird an jenem Tage; nicht allein aber mir, sondern auch allen, die seine Erscheinung lieben. (Matthäus 25.21) (2. Timotheus 2.5) (Jakobus 1.12) (1. Petrus 5.4) (Offenbarung 2.10)

Persönliche Mitteilungen und Grüße

9 Befleißige dich, bald zu mir zu kommen; (2. Timotheus 1.4) 10 denn Demas hat mich verlassen, da er den jetzigen Zeitlauf liebgewonnen hat, und ist nach Thessalonich gegangen, Krescenz nach Galatien, Titus nach Dalmatien. (Kolosser 4.7) (Kolosser 4.10) (Kolosser 4.14) 11 Lukas ist allein bei mir. Nimm Markus und bringe ihn mit dir, denn er ist mir nützlich zum Dienst. (Apostelgeschichte 15.37) (Kolosser 4.10) 12 Tychikus aber habe ich nach Ephesus gesandt. (Epheser 6.21) 13 Den Mantel, den ich in Troas bei Karpus zurückließ, bringe mit, wenn du kommst, und die Bücher, besonders die Pergamente. 14 Alexander, der Schmied, hat mir viel Böses erzeigt; der Herr wird ihm vergelten nach seinen Werken. (1. Timotheus 1.20) 15 Vor ihm hüte auch du dich, denn er hat unseren Worten sehr widerstanden. 16 Bei meiner ersten Verantwortung stand mir niemand bei, sondern alle verließen mich; es werde ihnen nicht zugerechnet. (2. Timotheus 1.15) 17 Der Herr aber stand mir bei und stärkte mich, auf daß durch mich die Predigt vollbracht werde, und alle die aus den Nationen hören möchten; und ich bin gerettet worden aus dem Rachen des Löwen. (Apostelgeschichte 23.11) (Apostelgeschichte 27.23) 18 Der Herr wird mich retten von jedem bösen Werk und bewahren für sein himmlisches Reich, welchem die Herrlichkeit sei von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen. 19 Grüße Priska und Aquila und das Haus des Onesiphorus. (Apostelgeschichte 18.2) (2. Timotheus 1.16) 20 Erastus blieb in Korinth; Trophimus aber habe ich in Milet krank zurückgelassen. (Apostelgeschichte 19.22) (Apostelgeschichte 20.4) (2. Timotheus 1.16) 21 Befleißige dich, vor dem Winter zu kommen. Es grüßt dich Eubulus und Pudens und Linus und Klaudia und die Brüder alle. 22 Der Herr Jesus Christus sei mit deinem Geiste! Die Gnade sei mit euch!

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)