1Dieses aber wisse, daß in den letzten Tagen schwere Zeiten da sein werden;(1. Timotheus 4.1)2denn die Menschen werden eigenliebig sein, geldliebend, prahlerisch, hochmütig, Lästerer, den Eltern ungehorsam, undankbar, heillos,3ohne natürliche Liebe, unversöhnlich, Verleumder, unenthaltsam, grausam, das Gute nicht liebend,4Verräter, verwegen, aufgeblasen, mehr das Vergnügen liebend als Gott,5die eine Form der Gottseligkeit haben, deren Kraft aber verleugnen; und von diesen wende dich weg.(Matthäus 7.15)(Matthäus 7.21)(Titus 1.16)6Denn aus diesen sind, die sich in die Häuser schleichen und Weiblein gefangen nehmen, welche, mit Sünden beladen, von mancherlei Lüsten getrieben werden,7die immerdar lernen und niemals zur Erkenntnis der Wahrheit kommen können.8Gleicherweise aber wie Jannes und Jambres Mose widerstanden, also widerstehen auch diese der Wahrheit, Menschen, verderbt in der Gesinnung, unbewährt hinsichtlich des Glaubens.(2. Mose 7.11)(2. Mose 7.22)9Sie werden aber nicht weiter fortschreiten, denn ihr Unverstand wird allen offenbar werden, wie auch der von jenen es wurde.
Ermunterung zum Festhalten am Wort Gottes und zur Verkündigung trotz Verfolgung
10Du aber hast genau erkannt meine Lehre, mein Betragen, meinen Vorsatz, meinen Glauben, meine Langmut, meine Liebe, mein Ausharren,11meine Verfolgungen, meine Leiden: welcherlei Leiden mir widerfahren sind in Antiochien, in Ikonium, in Lystra; welcherlei Verfolgungen ich ertrug, und aus allen hat der Herr mich gerettet.(Psalm 34.20)(Apostelgeschichte 13.13)12Alle aber auch, die gottselig leben wollen in Christo Jesu, werden verfolgt werden.(Matthäus 16.24)(Apostelgeschichte 14.22)(1. Thessalonicher 3.3)13Böse Menschen aber und Gaukler werden im Bösen fortschreiten, indem sie verführen und verführt werden.(1. Timotheus 4.1)14Du aber bleibe in dem, was du gelernt hast und wovon du völlig überzeugt bist, da du weißt, von wem du gelernt hast,15und weil du von Kind auf die heiligen Schriften kennst, die vermögend sind, dich weise zu machen zur Seligkeit durch den Glauben, der in Christo Jesu ist.(Johannes 5.39)16Alle Schrift ist von Gott eingegeben und nütze zur Lehre, zur Überführung, zur Zurechtweisung, zur Unterweisung in der Gerechtigkeit,(2. Petrus 1.19-21)17auf daß der Mensch Gottes vollkommen sei, zu jedem guten Werke völlig geschickt.(1. Timotheus 6.11)
Die Vorlesung und Auslegung des Gesetzes vor dem Volk
1Und es versammelte sich das ganze Volk wie ein Mann auf dem Platz vor dem Wassertor, und sie sprachen zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er das Gesetzbuch Moses hole, welches der HERR Israel anbefohlen hatte.(Esra 7.6)2Und Esra, der Priester, brachte das Gesetz vor die Gemeinde, vor die Männer und Frauen und alle, die es verstehen konnten, am ersten Tage des siebenten Monats.(5. Mose 31.10-13)3Und er las darin auf dem Platz, der vor dem Wassertor ist, vom hellen Morgen bis zum Mittag, vor den Männern und Frauen und allen, die es verstehen konnten, und die Ohren des ganzen Volkes waren auf das Gesetzbuch gerichtet.4Esra aber, der Schriftgelehrte, stand auf einer hölzernen Kanzel, die man zu diesem Zweck gemacht hatte, und neben ihm standen Mattitja, Schema, Anaja, Urija, Hilkija und Hasbaddana, Sacharja und Mesullam und Maaseja zu seiner Rechten; zu seiner Linken aber Pedaja, Misael, Malkija, Chaschum.5Und Esra öffnete das Buch vor den Augen des ganzen Volkes; denn er stand höher als alles Volk. Und als er es öffnete, stand alles Volk auf.6Und Esra lobte den HERRN, den großen Gott; und alles Volk antwortete mit aufgehobenen Händen: Amen! Amen! Und sie verneigten sich und beteten den HERRN an, das Angesicht zur Erde gewandt.7Und Jesua, Bani, Serebja, Jamin, Akkub, Sabetai, Hodija, Maaseja, Kelita, Asarja, Josabad, Hanan, Pelaja, die Leviten, erklärten dem Volk das Gesetz, während das Volk an seinem Platze blieb.8Und sie lasen im Gesetzbuche Gottes deutlich und gaben den Sinn an, so daß man das Gelesene verstand.
Das Laubhüttenfest wird gefeiert
9Und Nehemia, der Landpfleger, und Esra, der Priester, der Schriftgelehrte, und die Leviten, welche das Volk lehrten, sprachen zu allem Volk: Dieser Tag ist dem HERRN, eurem Gott, heilig! Darum seid nicht traurig und weinet nicht! Denn das ganze Volk weinte, als es die Worte des Gesetzes hörte.(Nehemia 5.14)10Darum sprach er zu ihnen: Gehet hin, esset Fettes und trinket Süßes und sendet Teile davon auch denen, die nichts für sich zubereitet haben; denn dieser Tag ist unserm HERRN heilig; darum bekümmert euch nicht, denn die Freude am HERRN ist eure Stärke!11Und die Leviten beruhigten alles Volk und sprachen: Seid stille, denn der Tag ist heilig; bekümmert euch nicht!12Und alles Volk ging hin, um zu essen und zu trinken und Teile davon zu senden und ein großes Freudenfest zu machen; denn sie hatten die Worte verstanden, die man ihnen verkündigte.13Und am zweiten Tage versammelten sich die Familienhäupter des ganzen Volkes, die Priester und Leviten zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er sie in den Worten des Gesetzes unterrichte.14Und sie fanden im Gesetz, welches der HERR durch Mose anbefohlen hatte, geschrieben, daß die Kinder Israel am Fest im siebenten Monat in Laubhütten wohnen sollten.(3. Mose 23.42)15Und sie ließen es verkündigen und in allen ihren Städten und zu Jerusalem ausrufen und sagen: Gehet hinaus auf die Berge und holet Ölzweige, Zweige vom wilden Ölbaum, Myrtenzweige, Palmzweige und Zweige von dichtbelaubten Bäumen, daß man Laubhütten mache, wie geschrieben steht!16Und das Volk ging hinaus, und sie holten die Zweige und machten sich Laubhütten, ein jeder auf seinem Dache und in ihren Höfen und in den Höfen am Hause Gottes und auf dem Platze am Wassertore und auf dem Platze am Tore Ephraim.(Nehemia 8.1)17Und die ganze Gemeinde derer, die aus der Gefangenschaft zurückgekehrt waren, machte Laubhütten und wohnte darin. Denn die Kinder Israel hatten seit der Zeit Josuas, des Sohnes Nuns, bis auf diesen Tag nicht also getan. Und sie hatten sehr große Freude.18Und es wurde im Gesetzbuche Gottes gelesen Tag für Tag, vom ersten Tage bis zum letzten. Und sie hielten das Fest sieben Tage lang und am achten Tage die Festversammlung, laut Verordnung.