zurückEinzelansichtvor

2. Thessalonicher - Kapitel 3

Gegenseitige Fürbitte

1 Übrigens, Brüder, betet für uns, daß das Wort des Herrn laufe und verherrlicht werde, wie auch bei euch, (Epheser 6.18-19) (Kolosser 4.3) (1. Thessalonicher 5.25) 2 und daß wir errettet werden von den schlechten und bösen Menschen; denn der Glaube ist nicht aller Teil. 3 Der Herr aber ist treu, der euch befestigen und vor dem Bösen bewahren wird. (Johannes 17.15) (1. Thessalonicher 5.24) 4 Wir haben aber im Herrn das Vertrauen zu euch, daß ihr, was wir gebieten, sowohl tut als auch tun werdet. (2. Korinther 7.16) (Galater 5.10) 5 Der Herr aber richte eure Herzen zu der Liebe Gottes und zu dem Ausharren des Christus!

Verhalten gegenüber unordentlichen Gliedern der Gemeinde

6 Wir gebieten euch aber, Brüder, im Namen unseres Herrn Jesus Christus, daß ihr euch zurückziehet von jedem Bruder, der unordentlich wandelt, und nicht nach der Überlieferung, die er von uns empfangen hat. (Matthäus 18.17) (Römer 16.17) (2. Thessalonicher 2.15) 7 Denn ihr selbst wisset, wie ihr uns nachahmen sollt; denn wir haben nicht unordentlich unter euch gewandelt, (1. Thessalonicher 1.6) 8 noch haben wir von jemand Brot umsonst gegessen, sondern wir haben mit Mühe und Beschwerde Nacht und Tag gearbeitet, um nicht jemand von euch beschwerlich zu fallen. (1. Thessalonicher 2.9) 9 Nicht daß wir nicht das Recht dazu haben, sondern auf daß wir uns selbst euch zum Vorbilde gäben, damit ihr uns nachahmet. (Matthäus 10.10) (Apostelgeschichte 20.35) (Philipper 3.17) 10 Denn auch als wir bei euch waren, geboten wir euch dieses: Wenn jemand nicht arbeiten will, so soll er auch nicht essen. (1. Mose 3.19) (2. Mose 20.9) 11 Denn wir hören, daß etliche unter euch unordentlich wandeln, indem sie nichts arbeiten, sondern fremde Dinge treiben. 12 Solchen aber gebieten wir und ermahnen sie in dem Herrn Jesus Christus, daß sie, in der Stille arbeitend, ihr eigenes Brot essen. (1. Thessalonicher 4.11) 13 Ihr aber, Brüder, ermattet nicht im Gutestun. (Galater 6.9) 14 Wenn aber jemand unserem Wort durch den Brief nicht gehorcht, den bezeichnet und habet keinen Umgang mit ihm, auf daß er beschämt werde; 15 und achtet ihn nicht als einen Feind, sondern weiset ihn zurecht als einen Bruder. (1. Thessalonicher 5.14)

Gruß und Segenswunsch

16 Er selbst aber, der Herr des Friedens, gebe euch den Frieden immerdar auf alle Weise! Der Herr sei mit euch allen! (Johannes 14.27) 17 Der Gruß mit meiner, des Paulus, Hand, welches das Zeichen in jedem Briefe ist; so schreibe ich. (1. Korinther 16.21) (Galater 6.11) (Kolosser 4.18) 18 Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus sei mit euch allen!

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.