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2. Thessalonicher - Kapitel 3

Gegenseitige Fürbitte

1 Übrigens, Brüder, betet für uns, daß das Wort des Herrn laufe und verherrlicht werde, wie auch bei euch, (Epheser 6.18-19) (Kolosser 4.3) (1. Thessalonicher 5.25) 2 und daß wir errettet werden von den schlechten und bösen Menschen; denn der Glaube ist nicht aller Teil. 3 Der Herr aber ist treu, der euch befestigen und vor dem Bösen bewahren wird. (Johannes 17.15) (1. Thessalonicher 5.24) 4 Wir haben aber im Herrn das Vertrauen zu euch, daß ihr, was wir gebieten, sowohl tut als auch tun werdet. (2. Korinther 7.16) (Galater 5.10) 5 Der Herr aber richte eure Herzen zu der Liebe Gottes und zu dem Ausharren des Christus!

Verhalten gegenüber unordentlichen Gliedern der Gemeinde

6 Wir gebieten euch aber, Brüder, im Namen unseres Herrn Jesus Christus, daß ihr euch zurückziehet von jedem Bruder, der unordentlich wandelt, und nicht nach der Überlieferung, die er von uns empfangen hat. (Matthäus 18.17) (Römer 16.17) (2. Thessalonicher 2.15) 7 Denn ihr selbst wisset, wie ihr uns nachahmen sollt; denn wir haben nicht unordentlich unter euch gewandelt, (1. Thessalonicher 1.6) 8 noch haben wir von jemand Brot umsonst gegessen, sondern wir haben mit Mühe und Beschwerde Nacht und Tag gearbeitet, um nicht jemand von euch beschwerlich zu fallen. (1. Thessalonicher 2.9) 9 Nicht daß wir nicht das Recht dazu haben, sondern auf daß wir uns selbst euch zum Vorbilde gäben, damit ihr uns nachahmet. (Matthäus 10.10) (Apostelgeschichte 20.35) (Philipper 3.17) 10 Denn auch als wir bei euch waren, geboten wir euch dieses: Wenn jemand nicht arbeiten will, so soll er auch nicht essen. (1. Mose 3.19) (2. Mose 20.9) 11 Denn wir hören, daß etliche unter euch unordentlich wandeln, indem sie nichts arbeiten, sondern fremde Dinge treiben. 12 Solchen aber gebieten wir und ermahnen sie in dem Herrn Jesus Christus, daß sie, in der Stille arbeitend, ihr eigenes Brot essen. (1. Thessalonicher 4.11) 13 Ihr aber, Brüder, ermattet nicht im Gutestun. (Galater 6.9) 14 Wenn aber jemand unserem Wort durch den Brief nicht gehorcht, den bezeichnet und habet keinen Umgang mit ihm, auf daß er beschämt werde; 15 und achtet ihn nicht als einen Feind, sondern weiset ihn zurecht als einen Bruder. (1. Thessalonicher 5.14)

Gruß und Segenswunsch

16 Er selbst aber, der Herr des Friedens, gebe euch den Frieden immerdar auf alle Weise! Der Herr sei mit euch allen! (Johannes 14.27) 17 Der Gruß mit meiner, des Paulus, Hand, welches das Zeichen in jedem Briefe ist; so schreibe ich. (1. Korinther 16.21) (Galater 6.11) (Kolosser 4.18) 18 Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus sei mit euch allen!

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3. Mose - Kapitel 17

Bestimmungen über die Stätte des Opferdienstes

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was der HERR geboten hat, indem er sprach: 3 Jedermann aus dem Hause Israel, der einen Ochsen, oder ein Lamm, oder eine Ziege im Lager oder außerhalb des Lagers schächtet, 4 und es nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es für eine Blutschuld gerechnet werden; er hat Blut vergossen, und es soll derselbe Mensch aus seinem Volk ausgerottet werden. (Jesaja 66.3) 5 Darum sollen die Kinder Israel fortan ihre Opfer, die sie jetzt noch auf freiem Felde opfern, vor den HERRN bringen, vor die Tür der Stiftshütte, zum Priester, um sie daselbst dem HERRN als Dankopfer darzubringen. 6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Stiftshütte und das Fett verbrennen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 7 Und sie sollen forthin ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachbuhlen. Das soll ihnen eine ewig gültige Ordnung sein auf alle ihre Geschlechter. (5. Mose 32.17) 8 Und du sollst zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel oder welcher Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Brandopfer oder sonst ein Schlachtopfer verrichten will 9 und es nicht vor die Türe der Stiftshütte bringt, daß er es dem HERRN zurichte, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (5. Mose 12.14)

Verbot des Genusses von Blut

10 Und wenn ein Mensch vom Hause Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgend Blut ißt, wider einen solchen, der Blut ißt, will ich mein Angesicht richten und ihn ausrotten aus seinem Volk; (3. Mose 3.17) 11 denn die Seele des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühne zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühne erwirkt durch die in ihm wohnende Seele. (Hebräer 9.22) 12 Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch kein Fremdling unter euch soll Blut essen. 13 Und wenn ein Mensch von den Kindern Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, auf der Jagd ein Wildpret oder Geflügel erwischt, das man essen darf, der soll desselben Blut ausgießen und mit Erde bedecken; 14 denn alles Fleisches Seele ist sein Blut; es ist mit seiner Seele verbunden. Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Fleisches Blut essen; denn alles Fleisches Seele ist sein Blut. Wer es aber ißt, der soll ausgerottet werden. (1. Mose 9.4) 15 Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein. (3. Mose 11.40) 16 Wenn er aber sein Kleid nicht waschen und sein Fleisch nicht baden wird, so soll er seine Schuld tragen.