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2. Korinther - Kapitel 8

Aufforderung zur Sammlung für die Gemeinde in Jerusalem

1 Wir tun euch aber kund, Brüder, die Gnade Gottes, die in den Versammlungen Macedoniens gegeben worden ist, (Römer 15.26) 2 daß bei großer Drangsalsprüfung die Überströmung ihrer Freude und ihre tiefe Armut übergeströmt ist in den Reichtum ihrer Freigebigkeit. 3 Denn nach Vermögen, ich bezeuge es, und über Vermögen waren sie aus eigenem Antriebe willig, 4 indem sie mit vielem Zureden uns um die Gnade und die Gemeinschaft des Dienstes für die Heiligen baten. (Apostelgeschichte 11.29) 5 Und nicht wie wir hofften, sondern sie gaben sich selbst zuerst dem Herrn und uns durch Gottes Willen, 6 so daß wir Titus zugeredet haben, daß er wie er zuvor angefangen hatte, also auch bei euch auch diese Gnade vollbringen möchte. 7 Aber so wie ihr in allem überströmend seid: in Glauben und Wort und Erkenntnis und allem Fleiß und in eurer Liebe zu uns, daß ihr auch in dieser Gnade überströmend sein möget. (1. Korinther 1.5) (1. Korinther 16.1-2) 8 Nicht befehlsweise spreche ich, sondern wegen des Fleißes der anderen, und indem ich die Echtheit eurer Liebe prüfe. 9 Denn ihr kennet die Gnade unseres Herrn Jesus Christus, daß er, da er reich war, um euretwillen arm wurde, auf daß ihr durch seine Armut reich würdet. (Matthäus 8.20) (2. Korinther 2.7) 10 Und ich gebe hierin eine Meinung; denn dies ist euch nützlich, die ihr nicht allein das Tun, sondern auch das Wollen vorher angefangen habt seit vorigem Jahre. 11 Nun aber vollbringet auch das Tun, damit, gleichwie die Geneigtheit zum Wollen, also auch das Vollbringen da sei nach dem, was ihr habt. 12 Denn wenn die Geneigtheit vorliegt, so ist einer annehmlich nach dem er hat, und nicht nach dem er nicht hat. (Sprüche 3.27-28) (Markus 12.43) 13 Denn nicht auf daß andere Erleichterung haben, ihr aber Bedrängnis, sondern nach der Gleichheit: 14 in der jetzigen Zeit diene euer Überfluß für den Mangel jener, auf daß auch jener Überfluß für euren Mangel diene, damit Gleichheit werde; wie geschrieben steht: 15 "Wer viel sammelte, hatte nicht Überfluß, und wer wenig sammelte, hatte nicht Mangel".

Empfehlung des Titus und anderer Brüder als überbringer der Liebesgaben

16 Gott aber sei Dank, der denselben Eifer für euch in das Herz des Titus gegeben hat; 17 denn er nahm zwar das Zureden an, aber weil er sehr eifrig war, ist er aus eigenem Antriebe zu euch gegangen. (2. Korinther 7.7) (2. Korinther 7.15) (2. Korinther 8.6) 18 Wir haben aber den Bruder mit ihm gesandt, dessen Lob im Evangelium durch alle Versammlungen verbreitet ist. (2. Korinther 12.18) 19 Aber nicht allein das, sondern er ist auch von den Versammlungen gewählt worden zu unserem Reisegefährten mit dieser Gnade, die von uns bedient wird zur Herrlichkeit des Herrn selbst und als Beweis unserer Geneigtheit; (Galater 2.10) 20 indem wir dies verhüten, daß uns nicht jemand übel nachrede dieser reichen Gabe halben, die von uns bedient wird; 21 denn wir sind vorsorglich für das, was ehrbar ist, nicht allein vor dem Herrn, sondern auch vor den Menschen. 22 Wir haben aber unseren Bruder mit ihnen gesandt, den wir oft in vielen Stücken erprobt haben, daß er eifrig ist, nun aber noch viel eifriger durch große Zuversicht, die er zu euch hat. 23 Sei es, was Titus betrifft, er ist mein Genosse und in Bezug auf euch mein Mitarbeiter; seien es unsere Brüder, sie sind Gesandte der Versammlungen, Christi Herrlichkeit. (2. Korinther 7.13) (2. Korinther 12.18) 24 So beweiset nun gegen sie, angesichts der Versammlungen, den Beweis eurer Liebe und unseres Rühmens über euch. (2. Korinther 7.14)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)