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2. Korinther - Kapitel 8

Aufforderung zur Sammlung für die Gemeinde in Jerusalem

1 Wir tun euch aber kund, Brüder, die Gnade Gottes, die in den Versammlungen Macedoniens gegeben worden ist, (Römer 15.26) 2 daß bei großer Drangsalsprüfung die Überströmung ihrer Freude und ihre tiefe Armut übergeströmt ist in den Reichtum ihrer Freigebigkeit. 3 Denn nach Vermögen, ich bezeuge es, und über Vermögen waren sie aus eigenem Antriebe willig, 4 indem sie mit vielem Zureden uns um die Gnade und die Gemeinschaft des Dienstes für die Heiligen baten. (Apostelgeschichte 11.29) 5 Und nicht wie wir hofften, sondern sie gaben sich selbst zuerst dem Herrn und uns durch Gottes Willen, 6 so daß wir Titus zugeredet haben, daß er wie er zuvor angefangen hatte, also auch bei euch auch diese Gnade vollbringen möchte. 7 Aber so wie ihr in allem überströmend seid: in Glauben und Wort und Erkenntnis und allem Fleiß und in eurer Liebe zu uns, daß ihr auch in dieser Gnade überströmend sein möget. (1. Korinther 1.5) (1. Korinther 16.1-2) 8 Nicht befehlsweise spreche ich, sondern wegen des Fleißes der anderen, und indem ich die Echtheit eurer Liebe prüfe. 9 Denn ihr kennet die Gnade unseres Herrn Jesus Christus, daß er, da er reich war, um euretwillen arm wurde, auf daß ihr durch seine Armut reich würdet. (Matthäus 8.20) (2. Korinther 2.7) 10 Und ich gebe hierin eine Meinung; denn dies ist euch nützlich, die ihr nicht allein das Tun, sondern auch das Wollen vorher angefangen habt seit vorigem Jahre. 11 Nun aber vollbringet auch das Tun, damit, gleichwie die Geneigtheit zum Wollen, also auch das Vollbringen da sei nach dem, was ihr habt. 12 Denn wenn die Geneigtheit vorliegt, so ist einer annehmlich nach dem er hat, und nicht nach dem er nicht hat. (Sprüche 3.27-28) (Markus 12.43) 13 Denn nicht auf daß andere Erleichterung haben, ihr aber Bedrängnis, sondern nach der Gleichheit: 14 in der jetzigen Zeit diene euer Überfluß für den Mangel jener, auf daß auch jener Überfluß für euren Mangel diene, damit Gleichheit werde; wie geschrieben steht: 15 "Wer viel sammelte, hatte nicht Überfluß, und wer wenig sammelte, hatte nicht Mangel".

Empfehlung des Titus und anderer Brüder als überbringer der Liebesgaben

16 Gott aber sei Dank, der denselben Eifer für euch in das Herz des Titus gegeben hat; 17 denn er nahm zwar das Zureden an, aber weil er sehr eifrig war, ist er aus eigenem Antriebe zu euch gegangen. (2. Korinther 7.7) (2. Korinther 7.15) (2. Korinther 8.6) 18 Wir haben aber den Bruder mit ihm gesandt, dessen Lob im Evangelium durch alle Versammlungen verbreitet ist. (2. Korinther 12.18) 19 Aber nicht allein das, sondern er ist auch von den Versammlungen gewählt worden zu unserem Reisegefährten mit dieser Gnade, die von uns bedient wird zur Herrlichkeit des Herrn selbst und als Beweis unserer Geneigtheit; (Galater 2.10) 20 indem wir dies verhüten, daß uns nicht jemand übel nachrede dieser reichen Gabe halben, die von uns bedient wird; 21 denn wir sind vorsorglich für das, was ehrbar ist, nicht allein vor dem Herrn, sondern auch vor den Menschen. 22 Wir haben aber unseren Bruder mit ihnen gesandt, den wir oft in vielen Stücken erprobt haben, daß er eifrig ist, nun aber noch viel eifriger durch große Zuversicht, die er zu euch hat. 23 Sei es, was Titus betrifft, er ist mein Genosse und in Bezug auf euch mein Mitarbeiter; seien es unsere Brüder, sie sind Gesandte der Versammlungen, Christi Herrlichkeit. (2. Korinther 7.13) (2. Korinther 12.18) 24 So beweiset nun gegen sie, angesichts der Versammlungen, den Beweis eurer Liebe und unseres Rühmens über euch. (2. Korinther 7.14)

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.