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2. Korinther - Kapitel 7

1 Da wir nun diese Verheißungen haben, Geliebte, so laßt uns uns selbst reinigen von jeder Befleckung des Fleisches und des Geistes, indem wir die Heiligkeit vollenden in der Furcht Gottes. 2 Nehmet uns auf; wir haben niemand unrecht getan, wir haben niemand verderbt, wir haben niemand übervorteilt. (Apostelgeschichte 20.33) (2. Korinther 12.17) 3 Nicht zur Verurteilung rede ich; denn ich habe vorhin gesagt, daß ihr in unseren Herzen seid, um mit zu sterben und mit zu leben. (Römer 6.8) (2. Korinther 6.11-13) 4 Groß ist meine Freimütigkeit gegen euch, groß mein Rühmen eurethalben; ich bin mit Trost erfüllt, ich bin ganz überströmend in der Freude bei all unserer Drangsal.

Paulus ist durch den Bericht des Titus über die Korinther getröstet

5 Denn auch als wir nach Macedonien kamen, hatte unser Fleisch keine Ruhe, sondern allenthalben waren wir bedrängt; von außen Kämpfe, von innen Befürchtungen. (Apostelgeschichte 20.1-2) 6 Der aber die Niedrigen tröstet, Gott, tröstete uns durch die Ankunft des Titus. (2. Korinther 2.13) (2. Korinther 4.8) 7 Nicht allein aber durch seine Ankunft, sondern auch durch den Trost, womit er eurethalben getröstet wurde, als er uns kundtat eure Sehnsucht, euer Wehklagen, euren Eifer für mich, so daß ich mich um so mehr freute. 8 Denn wenn ich euch auch durch den Brief betrübt habe, so reut es mich nicht, wenn es mich auch gereut hat; denn ich sehe, daß jener Brief, wenn auch nur für eine Zeit, euch betrübt hat. (2. Korinther 2.4) 9 Jetzt freue ich mich, nicht daß ihr betrübt worden, sondern daß ihr zur Buße betrübt worden seid; denn ihr seid Gott gemäß betrübt worden, auf daß ihr in nichts von uns Schaden erlittet. 10 Denn die Betrübnis Gott gemäß bewirkt eine nie zu bereuende Buße zum Heil; die Betrübnis der Welt aber bewirkt den Tod. (Matthäus 26.75) (Matthäus 27.3-5) (Lukas 15.17) 11 Denn siehe, eben dieses, daß ihr Gott gemäß betrübt worden seid, wieviel Fleiß hat es bei euch bewirkt! sogar Verantwortung, sogar Unwillen, sogar Furcht, sogar Sehnsucht, sogar Eifer, sogar Vergeltung. Ihr habt euch in allem erwiesen, daß ihr an der Sache rein seid. 12 So denn, wenn ich euch auch geschrieben habe, so geschah es nicht um des Beleidigers, noch um des Beleidigten willen, sondern um deswillen, damit unser Fleiß für euch bei euch offenbar werde vor Gott. 13 Deswegen sind wir getröstet worden; vielmehr aber freuten wir uns bei unserem Troste noch überschwenglicher über die Freude des Titus, weil sein Geist durch euch alle erquickt worden ist. 14 Denn wenn ich ihm etwas über euch gerühmt habe, so bin ich nicht zu Schanden geworden; sondern wie wir alles in Wahrheit zu euch geredet haben, also ist auch unser Rühmen gegen Titus Wahrheit geworden; 15 und seine innerlichen Gefühle sind überströmender gegen euch, indem er an euer aller Gehorsam gedenkt, wie ihr ihn mit Furcht und Zittern empfangen habt. 16 Ich freue mich, daß ich in allem Zuversicht betreffs euer habe.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.