zurückEinzelansichtvor

2. Korinther - Kapitel 5

Sehnsucht des Apostels nach der himmlischen Behausung

1 Denn wir wissen, daß, wenn unser irdisches Haus, die Hütte, zerstört wird, wir einen Bau von Gott haben, ein Haus, nicht mit Händen gemacht, ein ewiges, in den Himmeln. (Hiob 4.19) (2. Petrus 1.14) 2 Denn in diesem freilich seufzen wir, uns sehnend, mit unserer Behausung, die aus dem Himmel ist, überkleidet zu werden; 3 so wir anders, wenn wir auch bekleidet sind, nicht nackt erfunden werden. 4 Denn wir freilich, die in der Hütte sind, seufzen beschwert, wiewohl wir nicht entkleidet, sondern überkleidet werden möchten, damit das Sterbliche verschlungen werde von dem Leben. (1. Korinther 15.51-53) 5 Der uns aber eben hierzu bereitet hat, ist Gott, der uns [auch] das Unterpfand des Geistes gegeben hat. (Römer 8.16) (Römer 8.23) (2. Korinther 1.22) (Epheser 1.13-14) 6 So sind wir nun allezeit gutes Mutes und wissen, daß, während einheimisch in dem Leibe, wir von dem Herrn ausheimisch sind (Hebräer 11.13) 7 (denn wir wandeln durch Glauben, nicht durch Schauen); (Römer 8.24) (1. Petrus 1.8) 8 wir sind aber gutes Mutes und möchten lieber ausheimisch von dem Leibe und einheimisch bei dem Herrn sein. (Philipper 1.23) 9 Deshalb beeifern wir uns auch, ob einheimisch oder ausheimisch, ihm wohlgefällig zu sein. (Psalm 39.13) 10 Denn wir müssen alle vor dem Richterstuhl des Christus offenbar werden, auf daß ein jeder empfange, was er in dem Leibe getan, nach dem er gehandelt hat, es sei Gutes oder Böses. (Johannes 5.29) (Apostelgeschichte 17.31) (Römer 2.16) (Römer 14.10) (Epheser 6.8)

Eifer des Apostels in der Verkündigung des Evangeliums

11 Da wir nun den Schrecken des Herrn kennen, so überreden wir die Menschen, Gott aber sind wir offenbar geworden; ich hoffe aber, auch in euren Gewissen offenbar geworden zu sein. 12 [Denn] wir empfehlen uns selbst euch nicht wiederum, sondern geben euch Anlaß zum Ruhm unserethalben, auf daß ihr ihn habet bei denen, die sich nach dem Ansehen rühmen und nicht nach dem Herzen. (Römer 14.7-8) 13 Denn sei es, daß wir außer uns sind, so sind wir es Gott; sei es daß wir vernünftig sind - euch. 14 Denn die Liebe des Christus drängt uns, indem wir also geurteilt haben, daß einer für alle gestorben ist und somit alle gestorben sind. 15 Und er ist für alle gestorben, auf daß die, welche leben, nicht mehr sich selbst leben, sondern dem, der für sie gestorben ist und ist auferweckt worden. 16 Daher kennen wir von nun an niemand nach dem Fleische; wenn wir aber auch Christum nach dem Fleische gekannt haben, so kennen wir ihn doch jetzt nicht mehr also. 17 Daher, wenn jemand in Christo ist, da ist eine neue Schöpfung; das Alte ist vergangen, siehe, alles ist neu geworden. (Römer 8.10) (Galater 2.20) (Galater 6.15) (Offenbarung 21.5)

Der Dienst der Versöhnung

18 Alles aber von dem Gott, der uns mit sich selbst versöhnt hat durch [Jesum] Christum und hat uns den Dienst der Versöhnung gegeben: (Römer 5.10) 19 nämlich daß Gott in Christo war, die Welt mit sich selbst versöhnend, ihnen ihre Übertretungen nicht zurechnend, und hat in uns das Wort der Versöhnung niedergelegt. (Römer 3.24-25) (Kolosser 1.19-20) 20 So sind wir nun Gesandte für Christum, als ob Gott durch uns ermahnte; wir bitten an Christi Statt: Laßt euch versöhnen mit Gott! (Lukas 10.16) 21 Den, der Sünde nicht kannte, hat er für uns zur Sünde gemacht, auf daß wir Gottes Gerechtigkeit würden in ihm. (Jesaja 53.6) (Johannes 8.46) (Römer 1.17)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)