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2. Korinther - Kapitel 13

1 Dieses dritte Mal komme ich zu euch: aus zweier oder dreier Zeugen Mund wird jede Sache bestätigt werden. (Matthäus 18.16) (2. Korinther 10.2) 2 Ich habe zuvor gesagt und sage zuvor, als wie das zweite Mal anwesend und jetzt abwesend, denen, die zuvor gesündigt haben, und den übrigen allen, daß, wenn ich wiederum komme, ich nicht schonen werde. 3 Weil ihr einen Beweis suchet, daß Christus in mir redet (der gegen euch nicht schwach ist, sondern mächtig unter euch; 4 denn wenn er auch in Schwachheit gekreuzigt worden ist, so lebt er doch durch Gottes Kraft; denn auch wir sind schwach in ihm, aber wir werden mit ihm leben durch Gottes Kraft gegen euch), 5 so prüfet euch selbst, ob ihr im Glauben seid, untersuchet euch selbst; oder erkennet ihr euch selbst nicht, daß Jesus Christus in euch ist? es sei denn, daß ihr etwa unbewährt seid. 6 Ich hoffe aber, daß ihr erkennen werdet, daß wir nicht unbewährt sind. 7 Wir beten aber zu Gott, daß ihr nichts Böses tun möget; nicht auf daß wir bewährt erscheinen, sondern auf daß ihr tuet, was recht ist, wir aber wie Unbewährte seien. 8 Denn wir vermögen nichts wider die Wahrheit, sondern für die Wahrheit. 9 Denn wir freuen uns, wenn wir schwach sind, ihr aber mächtig seid; um dieses bitten wir auch, um eure Vervollkommnung. 10 Deswegen schreibe ich dieses abwesend, auf daß ich anwesend nicht Strenge gebrauchen müsse, nach der Gewalt, die der Herr mir gegeben hat zur Auferbauung und nicht zur Zerstörung. (2. Korinther 10.8) (2. Korinther 10.11)

Schlußermahnungen, Grüße, Segenswunsch

11 Übrigens, Brüder, freuet euch, werdet vollkommen, seid getrost, seid eines Sinnes, seid in Frieden, und der Gott der Liebe und des Friedens wird mit euch sein. (Römer 15.33) (Philipper 4.4) 12 Grüßet einander mit heiligem Kuß. Es grüßen euch die Heiligen alle. 13 Die Gnade des Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen!

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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: (2. Mose 23.10-11) 2 Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen. 3 Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen. 4 Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen im Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen; 5 vorausgesetzt, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht herrschen über dich. (5. Mose 28.12) 7 Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brüder in irgend einer Stadt in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß kein Belialsrat in deinem Herzen sei und du nicht denkest: «Das siebente Jahr, das Erlaßjahr, naht!» und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nichts; da würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es würde dir zur Sünde sein; 10 sondern du sollst ihm willig geben und nicht mit verdrießlichem Herzen; denn um deswillen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allen deinen Werken und in allen Geschäften deiner Hand. 11 Denn es werden nicht aufhören Arme im Lande zu sein; darum gebiete und sage ich dir: Tue deine Hand auf für deinen Bruder, der bedrängt und arm ist im Lande! (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; 14 sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du in Ägyptenland auch ein Knecht warst, und daß der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches. (5. Mose 5.15) 16 Sollte er aber zu dir sagen: «Ich will nicht von dir wegziehen!» weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist, 17 so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln. 18 Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglöhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Die Erstgeburt der Tiere

19 Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst den Erstling deiner Ochsen nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. (2. Mose 13.2) 20 Du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bösen Mangel hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern; (3. Mose 22.20) 22 sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen, wie die Gazelle und den Hirsch, du seiest unrein oder rein. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur von seinem Blut sollst du nicht essen, auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)