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2. Korinther - Kapitel 13

1 Dieses dritte Mal komme ich zu euch: aus zweier oder dreier Zeugen Mund wird jede Sache bestätigt werden. (Matthäus 18.16) (2. Korinther 10.2) 2 Ich habe zuvor gesagt und sage zuvor, als wie das zweite Mal anwesend und jetzt abwesend, denen, die zuvor gesündigt haben, und den übrigen allen, daß, wenn ich wiederum komme, ich nicht schonen werde. 3 Weil ihr einen Beweis suchet, daß Christus in mir redet (der gegen euch nicht schwach ist, sondern mächtig unter euch; 4 denn wenn er auch in Schwachheit gekreuzigt worden ist, so lebt er doch durch Gottes Kraft; denn auch wir sind schwach in ihm, aber wir werden mit ihm leben durch Gottes Kraft gegen euch), 5 so prüfet euch selbst, ob ihr im Glauben seid, untersuchet euch selbst; oder erkennet ihr euch selbst nicht, daß Jesus Christus in euch ist? es sei denn, daß ihr etwa unbewährt seid. 6 Ich hoffe aber, daß ihr erkennen werdet, daß wir nicht unbewährt sind. 7 Wir beten aber zu Gott, daß ihr nichts Böses tun möget; nicht auf daß wir bewährt erscheinen, sondern auf daß ihr tuet, was recht ist, wir aber wie Unbewährte seien. 8 Denn wir vermögen nichts wider die Wahrheit, sondern für die Wahrheit. 9 Denn wir freuen uns, wenn wir schwach sind, ihr aber mächtig seid; um dieses bitten wir auch, um eure Vervollkommnung. 10 Deswegen schreibe ich dieses abwesend, auf daß ich anwesend nicht Strenge gebrauchen müsse, nach der Gewalt, die der Herr mir gegeben hat zur Auferbauung und nicht zur Zerstörung. (2. Korinther 10.8) (2. Korinther 10.11)

Schlußermahnungen, Grüße, Segenswunsch

11 Übrigens, Brüder, freuet euch, werdet vollkommen, seid getrost, seid eines Sinnes, seid in Frieden, und der Gott der Liebe und des Friedens wird mit euch sein. (Römer 15.33) (Philipper 4.4) 12 Grüßet einander mit heiligem Kuß. Es grüßen euch die Heiligen alle. 13 Die Gnade des Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen!

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)