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2. Korinther - Kapitel 12

Ruhm der Offenbarungen und der eigenen Schwachheit

1 Zu rühmen nützt mir wahrlich nicht; denn ich will auf Gesichte und Offenbarungen des Herrn kommen. 2 Ich kenne einen Menschen in Christo, vor vierzehn Jahren (ob im Leibe, weiß ich nicht, oder außer dem Leibe, weiß ich nicht; Gott weiß es), einen Menschen, der entrückt wurde bis in den dritten Himmel. 3 Und ich kenne einen solchen Menschen (ob im Leibe oder außer dem Leibe, weiß ich nicht; Gott weiß es), 4 daß er in das Paradies entrückt wurde und unaussprechliche Worte hörte, welche der Mensch nicht sagen darf. 5 Über einen solchen werde ich mich rühmen; über mich selbst aber werde ich mich nicht rühmen, es sei denn meiner Schwachheiten. (2. Korinther 11.30) 6 Denn wenn ich mich rühmen will, werde ich nicht töricht sein, denn ich werde die Wahrheit sagen. Ich enthalte mich aber dessen, auf daß nicht jemand höher von mir denke, als was er an mir sieht, oder was er von mir hört. (2. Korinther 10.8) 7 Und auf daß ich mich nicht durch die Überschwenglichkeit der Offenbarungen überhebe, wurde mir ein Dorn für das Fleisch gegeben, ein Engel Satans, auf daß er mich mit Fäusten schlage, auf daß ich mich nicht überhebe. 8 Für dieses flehte ich dreimal zum Herrn, auf daß er von mir abstehen möge. 9 Und er hat zu mir gesagt: Meine Gnade genügt dir, denn meine Kraft wird in Schwachheit vollbracht. Daher will ich am allerliebsten mich vielmehr meiner Schwachheiten rühmen, auf daß die Kraft des Christus über mir wohne. 10 Deshalb habe ich Wohlgefallen an Schwachheiten, an Schmähungen, an Nöten, an Verfolgungen, an Ängsten für Christum; denn wenn ich schwach bin, dann bin ich stark. (Philipper 4.13)

Des Apostels Werben um die Liebe der Korinther

11 Ich bin ein Tor geworden; ihr habt mich dazu gezwungen. Denn ich hätte von euch empfohlen werden sollen, denn ich habe in nichts den ausgezeichnetsten Aposteln nachgestanden, wenn ich auch nichts bin. (2. Korinther 11.5) 12 Die Zeichen des Apostels sind ja unter euch vollbracht worden in allem Ausharren, in Zeichen und Wundern und mächtigen Taten. (Römer 15.19) (Hebräer 2.4) 13 Denn was ist es, worin ihr gegen die anderen Versammlungen verkürzt worden seid, es sei denn, daß ich selbst euch nicht zur Last gefallen bin? Verzeihet mir dieses Unrecht. (2. Korinther 11.7-9) 14 Siehe, dieses dritte Mal stehe ich bereit, zu euch zu kommen, und werde nicht zur Last fallen, denn ich suche nicht das Eure, sondern euch. Denn die Kinder sollen nicht für die Eltern Schätze sammeln, sondern die Eltern für die Kinder. 15 Ich will aber sehr gern alles verwenden und völlig verwendet werden für eure Seelen, wenn ich auch, je überschwenglicher ich euch liebe, um so weniger geliebt werde. (Philipper 2.17) 16 Doch es sei so, ich habe euch nicht beschwert; weil ich aber schlau bin, so habe ich euch mit List gefangen. 17 Habe ich euch etwa durch einen von denen übervorteilt, die ich zu euch gesandt habe? 18 Ich habe Titus gebeten und den Bruder mit ihm gesandt; hat etwa Titus euch übervorteilt? Haben wir nicht in demselben Geiste gewandelt? nicht in denselben Fußstapfen? (2. Korinther 8.6)

Mahnung zur Buße - Hoffnung auf Zurechtbringung der Korinther

19 Seit langem seid ihr der Meinung, daß wir uns vor euch verantworten. Wir reden vor Gott in Christo, alles aber, Geliebte, zu eurer Auferbauung. 20 Denn ich fürchte, daß, wenn ich komme, ich euch etwa nicht als solche finde, wie ich will, und daß ich von euch als solcher erfunden werde, wie ihr nicht wollet: daß etwa Streitigkeiten, Neid, Zorn, Zänkereien, Verleumdungen, Ohrenbläsereien, Aufgeblasenheit, Unordnungen vorhanden seien; (2. Korinther 10.2) 21 daß, wenn ich wiederkomme, mein Gott mich eurethalben demütige, und ich über viele trauern müsse, die zuvor gesündigt und nicht Buße getan haben über die Unreinigkeit und Hurerei und Unzucht, die sie getrieben haben. (2. Korinther 2.1) (2. Korinther 13.2)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.