zurückEinzelansichtvor

2. Korinther - Kapitel 11

Lauterkeit des Apostels, Unlauterkeit der falschen Apostel

1 Ich wollte, ihr möchtet ein wenig Torheit von mir ertragen; doch ertraget mich auch. 2 Denn ich eifere um euch mit Gottes Eifer; denn ich habe euch einem Manne verlobt, um euch als eine keusche Jungfrau dem Christus darzustellen. (Epheser 5.26-27) 3 Ich fürchte aber, daß etwa, wie die Schlange Eva durch ihre List verführte, [also] auch euer Sinn verderbt und abgewandt werde von der Einfalt gegen den Christus. (1. Mose 3.4) (1. Mose 3.13) 4 Denn wenn der, welcher kommt, einen anderen Jesus predigt, den wir nicht gepredigt haben, oder ihr einen anderen Geist empfanget, den ihr nicht empfangen habt, oder ein anderes Evangelium, das ihr nicht angenommen habt, so ertrüget ihr es gut. (Galater 1.8-9) 5 Denn ich achte, daß ich in nichts den ausgezeichnetsten Aposteln nachstehe. (1. Korinther 15.10) (2. Korinther 12.11) (Galater 2.6) (Galater 2.9) 6 Wenn ich aber auch ein Unkundiger in der Rede bin, so doch nicht in der Erkenntnis; sondern in jeder Weise sind wir in allen Stücken gegen euch offenbar geworden. (1. Korinther 2.1-2) (1. Korinther 2.13) (Epheser 3.4) 7 Oder habe ich eine Sünde begangen, indem ich mich selbst erniedrigte, auf daß ihr erhöht würdet, weil ich euch das Evangelium Gottes umsonst verkündigt habe? (Matthäus 10.8) (1. Korinther 9.12) (2. Korinther 12.13) 8 Andere Versammlungen habe ich beraubt, indem ich Lohn empfing zu eurer Bedienung. (Philipper 4.10) (Philipper 4.15) 9 Und als ich bei euch anwesend war und Mangel litt, fiel ich niemand zur Last (denn meinen Mangel erstatteten die Brüder, die aus Macedonien kamen), und ich hielt mich in allem euch unbeschwerlich, und werde mich also halten. 10 Die Wahrheit Christi ist in mir, daß mir dieses Rühmen in den Gegenden von Achaja nicht verwehrt werden soll! 11 Warum? weil ich euch nicht liebe? Gott weiß es. 12 Was ich aber tue, werde ich auch tun, auf daß ich denen die Gelegenheit abschneide, die eine Gelegenheit wollen, auf daß sie, worin sie sich rühmen, erfunden werden wie auch wir. 13 Denn solche sind falsche Apostel, betrügerische Arbeiter, welche die Gestalt von Aposteln Christi annehmen. (2. Korinther 2.17) 14 Und kein Wunder, denn der Satan selbst nimmt die Gestalt eines Engels des Lichts an; 15 es ist daher nichts Großes, wenn auch seine Diener die Gestalt als Diener der Gerechtigkeit annehmen, deren Ende nach ihren Werken sein wird.

Bewährung des Apostels in Leiden und Schwachheiten

16 Wiederum sage ich: Niemand halte mich für töricht; wenn aber nicht, so nehmet mich doch auf als einen Törichten, auf daß auch ich mich ein wenig rühmen möge. (2. Korinther 12.6) 17 Was ich rede, rede ich nicht nach dem Herrn, sondern als in Torheit, in dieser Zuversicht des Rühmens. 18 Weil viele sich nach dem Fleische rühmen, so will auch ich mich rühmen. 19 Denn ihr ertraget gern die Toren, da ihr klug seid. (1. Korinther 4.10) 20 Denn ihr ertraget es, wenn jemand euch knechtet, wenn jemand euch aufzehrt, wenn jemand von euch nimmt, wenn jemand sich überhebt, wenn jemand euch ins Gesicht schlägt. 21 Ich rede bezüglich der Unehre, als ob wir schwach gewesen wären. Worin aber irgend jemand dreist ist (ich rede in Torheit), bin auch ich dreist. 22 Sind sie Hebräer? ich auch. Sind sie Israeliten? ich auch. Sind sie Abrahams Same? ich auch. (Philipper 3.5) 23 Sind sie Diener Christi? (ich rede als von Sinnen) ich über die Maßen. In Mühen überschwenglicher, in Schlägen übermäßig, in Gefängnissen überschwenglicher, in Todesgefahren oft. (1. Korinther 15.10) (2. Korinther 6.4-5) 24 Von den Juden habe ich fünfmal empfangen vierzig Streiche weniger einen. (5. Mose 25.3) 25 Dreimal bin ich mit Ruten geschlagen, einmal gesteinigt worden; dreimal habe ich Schiffbruch gelitten, einen Tag und eine Nacht habe ich in der Tiefe zugebracht; (Apostelgeschichte 14.19) (Apostelgeschichte 16.22) 26 oft auf Reisen, in Gefahren auf Flüssen, in Gefahren von Räubern, in Gefahren von meinem Geschlecht, in Gefahren von den Nationen, in Gefahren in der Stadt, in Gefahren in der Wüste, in Gefahren auf dem Meere, in Gefahren unter falschen Brüdern; 27 in Arbeit und Mühe, in Wachen oft, in Hunger und Durst, in Fasten oft, in Kälte und Blöße; (2. Korinther 6.5) 28 außer dem, was außergewöhnlich ist, noch das, was täglich auf mich andringt: die Sorge um alle Versammlungen. (Apostelgeschichte 20.18-21) (Apostelgeschichte 20.31) 29 Wer ist schwach, und ich bin nicht schwach? Wer wird geärgert, und ich brenne nicht? 30 Wenn es gerühmt sein muß, so will ich mich dessen rühmen, was meine Schwachheit betrifft. (2. Korinther 12.5) 31 Der Gott und Vater des Herrn Jesus, der gepriesen ist in Ewigkeit, weiß, daß ich nicht lüge. 32 In Damaskus verwahrte der Landpfleger des Königs Aretas die Stadt der Damascener, indem er mich greifen wollte, 33 und ich wurde durch ein Fenster in einem Korbe an der Mauer hinabgelassen und entrann seinen Händen. (Apostelgeschichte 9.24-25)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.