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2. Korinther - Kapitel 10

Paulus verteidigt sich gegen persönliche Angriffe

1 Ich selbst aber, Paulus, ermahne euch durch die Sanftmut und Gelindigkeit des Christus, der ich unter euch gegenwärtig zwar demütig, abwesend aber kühn gegen euch bin. 2 Ich flehe aber, daß ich anwesend nicht kühn sein müsse mit der Zuversicht, mit welcher ich gedenke, gegen etliche dreist zu sein, die uns als nach dem Fleische wandelnd erachten. (1. Korinther 4.21) (2. Korinther 13.1-2) 3 Denn obwohl wir im Fleische wandeln, kämpfen wir nicht nach dem Fleische; 4 denn die Waffen unseres Kampfes sind nicht fleischlich, sondern göttlich mächtig zur Zerstörung von Festungen; (Epheser 6.13-17) 5 indem wir Vernunftschlüsse zerstören und jede Höhe, die sich erhebt wider die Erkenntnis Gottes, und jeden Gedanken gefangen nehmen unter den Gehorsam des Christus, 6 und bereit stehen, allen Ungehorsam zu rächen, wenn euer Gehorsam erfüllt sein wird. 7 Sehet ihr auf das, was vor Augen ist? Wenn jemand sich selbst zutraut, daß er Christi sei, so denke er dies wiederum bei sich selbst, daß, gleichwie er Christi ist, also auch wir. 8 Denn falls ich mich auch etwas mehr über unsere Gewalt rühmen wollte, die [uns] der Herr zur Auferbauung und nicht zu eurer Zerstörung gegeben hat, so werde ich nicht zu Schanden werden, (1. Korinther 5.4-5) (2. Korinther 13.10) 9 auf daß ich nicht scheine, als wolle ich euch durch die Briefe schrecken. 10 Denn die Briefe, sagt man, sind gewichtig und kräftig, aber die Gegenwart des Leibes ist schwach und die Rede verächtlich. 11 Ein solcher denke dieses, daß, wie wir abwesend im Worte durch Briefe sind, wir solche auch anwesend in der Tat sein werden. (2. Korinther 13.2) (2. Korinther 13.10) 12 Denn wir wagen nicht, uns selbst etlichen derer beizuzählen oder zu vergleichen, die sich selbst empfehlen; sie aber, indem sie sich an sich selbst messen und sich mit sich selbst vergleichen, sind unverständig. (2. Korinther 3.1) (2. Korinther 5.12) 13 Wir aber wollen uns nicht ins Maßlose rühmen, sondern nach dem Maße des Wirkungskreises, den der Gott des Maßes uns zugeteilt hat, um auch bis zu euch zu gelangen. (Römer 12.3) (Römer 15.20) (Galater 2.7) 14 Denn wir strecken uns selbst nicht zu weit aus, als gelangten wir nicht bis zu euch (denn wir sind auch bis zu euch gekommen in dem Evangelium des Christus), 15 indem wir uns nicht ins Maßlose rühmen in fremden Arbeiten, aber Hoffnung haben, wenn euer Glaube wächst, unter euch vergrößert zu werden nach unserem Wirkungskreise, 16 um noch überströmender das Evangelium weiter über euch hinaus zu verkündigen, nicht in fremdem Wirkungskreise uns dessen zu rühmen, was schon bereit ist. 17 "Wer sich aber rühmt, rühme sich des Herrn". (1. Korinther 1.31) 18 Denn nicht wer sich selbst empfiehlt, der ist bewährt, sondern den der Herr empfiehlt. (1. Korinther 4.5)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)