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2. Korinther - Kapitel 1

Verfasser, Empfänger und Gruß

1 Paulus, Apostel Jesu Christi durch Gottes Willen, und Timotheus, der Bruder, der Versammlung Gottes, die in Korinth ist, samt allen Heiligen, die in ganz Achaja sind: (1. Korinther 1.1) 2 Gnade euch und Friede von Gott, unserem Vater, und dem Herrn Jesus Christus!

Dank für Gottes Rettung aus Todesgefahr

3 Gepriesen sei der Gott und Vater unseres Herrn Jesus Christus, der Vater der Erbarmungen und Gott alles Trostes, (Römer 15.5) 4 der uns tröstet in all unserer Drangsal, auf daß wir die trösten können, die in allerlei Drangsal sind, durch den Trost, mit welchem wir selbst von Gott getröstet werden; 5 weil, gleichwie die Leiden des Christus gegen uns überschwenglich sind, also auch durch den Christus unser Trost überschwenglich ist. (Psalm 34.20) (Psalm 94.19) (Römer 8.17) 6 Es sei aber, wir werden bedrängt, so ist es um eures Trostes und Heiles willen, das bewirkt wird im Ausharren in denselben Leiden, die auch wir leiden (2. Korinther 4.8-11) (2. Korinther 4.15) 7 (und unsere Hoffnung für euch ist fest); es sei wir werden getröstet, so ist es um eures Trostes und Heiles willen, indem wir wissen, daß, gleichwie ihr der Leiden teilhaftig seid, also auch des Trostes. 8 Denn wir wollen nicht, daß ihr unkundig seid, Brüder, was unsere Drangsal betrifft, die [uns] in Asien widerfahren ist, daß wir übermäßig beschwert wurden, über Vermögen, so daß wir selbst am Leben verzweifelten. (Apostelgeschichte 19.23) (1. Korinther 15.32) 9 Wir selbst aber hatten das Urteil des Todes in uns selbst, auf daß unser Vertrauen nicht auf uns selbst wäre, sondern auf Gott, der die Toten auferweckt, 10 welcher uns von so großem Tode errettet hat und errettet, auf welchen wir unsere Hoffnung gesetzt haben, daß er uns auch ferner erretten werde; 11 indem auch ihr durch das Flehen für uns mitwirket, auf daß für die mittelst vieler Personen uns verliehene Gnadengabe durch viele für uns Danksagung dargebracht werde. (Philipper 1.19)

Verteidigung gegen unberechtigte Vorwürfe

12 Denn unser Rühmen ist dieses: das Zeugnis unseres Gewissens, daß wir in Einfalt und Lauterkeit Gottes, nicht in fleischlicher Weisheit, sondern in der Gnade Gottes unseren Verkehr gehabt haben in der Welt, am meisten aber bei euch. (1. Korinther 1.17) (2. Korinther 2.17) (Hebräer 13.18) 13 Denn wir schreiben euch nichts anderes, als was ihr kennet oder auch anerkennet; ich hoffe aber, daß ihr es bis ans Ende anerkennen werdet, 14 gleichwie ihr auch uns zum Teil anerkannt habt, daß wir euer Ruhm sind, so wie auch ihr der unsrige seid an dem Tage des Herrn Jesus. (2. Korinther 5.12) (Philipper 2.16) 15 Und in diesem Vertrauen wollte ich vorher zu euch kommen, auf daß ihr eine zweite Gnade hättet, 16 und bei euch hindurch nach Macedonien reisen, und wiederum von Macedonien zu euch kommen und von euch nach Judäa geleitet werden. (1. Korinther 16.5-6) 17 Habe ich nun, indem ich mir dieses vornahm, mich etwa der Leichtfertigkeit bedient? Oder was ich mir vornehme, nehme ich mir das nach dem Fleische vor, auf daß bei mir das Ja-ja und das Nein-nein wäre? 18 Gott aber ist treu, daß unser Wort an euch nicht ja und nein ist. 19 Denn der Sohn Gottes, Jesus Christus, der unter euch durch uns gepredigt worden ist, durch mich und Silvanus und Timotheus, wurde nicht ja und nein, sondern es ist ja in ihm. (Apostelgeschichte 18.5) 20 Denn so viele der Verheißungen Gottes sind, in ihm ist das Ja und in ihm das Amen, Gott zur Herrlichkeit durch uns. (Offenbarung 3.14) 21 Der uns aber mit euch befestigt in Christum und uns gesalbt hat, ist Gott, (1. Johannes 2.27) 22 der uns auch versiegelt hat und hat das Unterpfand des Geistes in unsere Herzen gegeben. (Römer 8.16) (2. Korinther 5.5) (Epheser 1.13) 23 Ich aber rufe Gott zum Zeugen an auf meine Seele, daß ich, um euer zu schonen, noch nicht nach Korinth gekommen bin. 24 Nicht daß wir über euren Glauben herrschen, sondern wir sind Mitarbeiter an eurer Freude; denn ihr stehet durch den Glauben. (2. Korinther 4.5) (1. Petrus 5.3)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)