1Einen älteren Mann fahre nicht hart an, sondern ermahne ihn als einen Vater, jüngere als Brüder;(3. Mose 19.32)(Titus 2.2)2ältere Frauen als Mütter, jüngere als Schwestern, in aller Keuschheit.
Anweisungen im Hinblick auf die Witwen
3Ehre die Witwen, die wirklich Witwen sind.4Wenn aber eine Witwe Kinder oder Enkel hat, so mögen sie zuerst lernen, gegen das eigene Haus fromm zu sein und den Eltern Gleiches zu vergelten; denn dieses ist angenehm vor Gott.5Die aber wirklich Witwe und vereinsamt ist, hofft auf Gott und verharrt in dem Flehen und den Gebeten Nacht und Tag.(Lukas 2.37)6Die aber in Üppigkeit lebt, ist lebendig tot.7Und dies gebiete, auf daß sie unsträflich seien.8Wenn aber jemand für die Seinigen und besonders für die Hausgenossen nicht sorgt, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlechter als ein Ungläubiger.(Matthäus 15.5-6)9Eine Witwe werde verzeichnet, wenn sie nicht weniger als sechzig Jahre alt ist, eines Mannes Weib war,10ein Zeugnis hat in guten Werken, wenn sie Kinder auferzogen, wenn sie Fremde beherbergt, wenn sie der Heiligen Füße gewaschen, wenn sie Bedrängten Hilfe geleistet hat, wenn sie jedem guten Werke nachgegangen ist.(Johannes 13.14)(Hebräer 13.2)11Jüngere Witwen aber weise ab; denn wenn sie üppig geworden sind wider Christum,12so wollen sie heiraten und fallen dem Urteil anheim, weil sie den ersten Glauben verworfen haben.13Zugleich aber lernen sie auch müßig zu sein, umherlaufend in den Häusern; nicht allein aber müßig, sondern auch geschwätzig und vorwitzig, indem sie reden, was sich nicht geziemt.14Ich will nun, daß jüngere Witwen heiraten, Kinder gebären, Haushaltung führen, dem Widersacher keinen Anlaß geben der Schmähung halber;(1. Korinther 7.9)(1. Timotheus 2.15)15denn schon haben sich etliche abgewandt, dem Satan nach.16Wenn ein Gläubiger oder eine Gläubige Witwen hat, so leiste er ihnen Hilfe, und die Versammlung werde nicht beschwert, auf daß sie denen Hilfe leiste, die wirklich Witwen sind.(Apostelgeschichte 6.1)
Anweisungen im Hinblick auf die Ältesten
17Die Ältesten, welche wohl vorstehen, laß doppelter Ehre würdig geachtet werden, sonderlich die da arbeiten in Wort und Lehre.(Apostelgeschichte 14.23)(Römer 12.8)18Denn die Schrift sagt: "Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden", und: "Der Arbeiter ist seines Lohnes wert".(Lukas 10.7)(1. Korinther 9.9)19Wider einen Ältesten nimm keine Klage an, außer bei zwei oder drei Zeugen.(5. Mose 19.15)(Matthäus 18.16)20Die da sündigen, überführe vor allen, auf daß auch die übrigen Furcht haben.(Galater 2.14)21Ich bezeuge ernstlich vor Gott und Christo Jesu und den auserwählten Engeln, daß du diese Dinge ohne Vorurteil beobachtest, indem du nichts nach Gunst tust.
Persönliche Ratschläge für Timotheus
22Die Hände lege niemand schnell auf und habe nicht teil an fremden Sünden. Bewahre dich selbst keusch.(1. Timotheus 4.14)23Trinke nicht länger nur Wasser, sondern gebrauche ein wenig Wein, um deines Magens und deines häufigen Unwohlseins willen.24Von etlichen Menschen sind die Sünden vorher offenbar und gehen voraus zum Gericht, etlichen aber folgen sie auch nach.25Desgleichen sind auch die guten Werke vorher offenbar, und die, welche anders sind, können nicht verborgen bleiben.
1Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen.(Matthäus 5.31-32)(Matthäus 19.7)2Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist,3und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat4so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.
Verordnungen für das Leben des Volkes
5Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat.(5. Mose 20.7)6Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande.7Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest.(2. Mose 21.16)8Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen!(3. Mose 13.1)(3. Mose 14.2)9Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget!(4. Mose 12.10)10Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen.11Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen.12Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen;13sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott.(2. Mose 22.25)14Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind.(3. Mose 19.13)15Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten.16Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben.(2. Könige 14.6)(Hesekiel 18.19-20)17Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.(2. Mose 22.20-21)18Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest.(5. Mose 16.12)
Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen
19Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände.(3. Mose 19.9-10)20Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.21Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören.22Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.