1Was aber das betrifft, wovon ihr mir geschrieben habt, so ist es gut für einen Menschen, kein Weib zu berühren.2Aber um der Hurerei willen habe ein jeder sein eigenes Weib, und eine jede habe ihren eigenen Mann.3Der Mann leiste dem Weibe die eheliche Pflicht, gleicherweise aber auch das Weib dem Manne.4Das Weib hat nicht Macht über ihren eigenen Leib, sondern der Mann; gleicherweise aber hat auch der Mann nicht Macht über seinen eigenen Leib, sondern das Weib.5Entziehet euch einander nicht, es sei denn etwa nach Übereinkunft eine Zeitlang, auf daß ihr zum Beten Muße habet; und kommet wieder zusammen, auf daß der Satan euch nicht versuche wegen eurer Unenthaltsamkeit.6Dieses aber sage ich aus Nachsicht, nicht befehlsweise.7Ich wünsche aber, alle Menschen wären wie auch ich selbst; aber ein jeder hat seine eigene Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so.(Matthäus 19.22)8Ich sage aber den Unverheirateten und den Witwen: Es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie auch ich.9Wenn sie sich aber nicht enthalten können, so laßt sie heiraten, denn es ist besser zu heiraten, als Brunst zu leiden.(1. Timotheus 5.14)
Über Ehescheidung
10Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß ein Weib nicht vom Manne geschieden werde,(Matthäus 5.32)11(wenn sie aber auch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet, oder versöhne sich mit dem Manne) und daß ein Mann sein Weib nicht entlasse.12Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie willigt ein, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht.13Und ein Weib, das einen ungläubigen Mann hat, und er willigt ein, bei ihr zu wohnen, so entlasse sie den Mann nicht.14Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch das Weib, und das ungläubige Weib ist geheiligt durch den Bruder; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig.(Römer 11.16)15Wenn aber der Ungläubige sich trennt, so trenne er sich. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden; in Frieden aber hat uns Gott berufen.(Römer 14.19)16Denn was weißt du, Weib, ob du den Mann erretten wirst? Oder was weißt du, Mann, ob du das Weib erretten wirst?(1. Petrus 3.1)
Bedeutungslosigkeit des Standes für die Berufung durch Gott
17Doch wie der Herr einem jeden ausgeteilt hat, wie Gott einen jeden berufen hat, also wandle er; und also verordne ich in allen Versammlungen.18Ist jemand beschnitten berufen worden, so ziehe er keine Vorhaut; ist jemand in der Vorhaut berufen worden, so werde er nicht beschnitten.19Die Beschneidung ist nichts, und die Vorhaut ist nichts, sondern das Halten der Gebote Gottes.(Galater 5.6)(Galater 6.15)20Ein jeder bleibe in dem Beruf, in welchem er berufen worden ist.21Bist du als Sklave berufen worden, so laß es dich nicht kümmern; wenn du aber auch frei werden kannst, so benutze es vielmehr.22Denn der als Sklave im Herrn Berufene ist ein Freigelassener des Herrn; gleicherweise [auch] ist der als Freier Berufene ein Sklave Christi.(Epheser 6.6)(Philemon 1.16)23Ihr seid um einen Preis erkauft; werdet nicht der Menschen Sklaven.(1. Korinther 6.20)24Ein jeder, worin er berufen worden ist, Brüder, darin bleibe er bei Gott.
Über die Unverheirateten
25Was aber die Jungfrauen betrifft, so habe ich kein Gebot des Herrn; ich gebe aber eine Meinung, als vom Herrn begnadigt worden, treu zu sein.26Ich meine nun, daß dies gut sei um der gegenwärtigen Not willen, daß es einem Menschen gut sei, also zu sein.(1. Korinther 10.11)27Bist du an ein Weib gebunden, so suche nicht los zu werden; bist du frei von einem Weibe, so suche kein Weib.28Wenn du aber auch heiratest, so hast du nicht gesündigt; und wenn die Jungfrau heiratet, so hat sie nicht gesündigt; aber solche werden Trübsal im Fleische haben; ich aber schone euer.29Dieses aber sage ich, Brüder: Die Zeit ist gedrängt. Übrigens daß auch die, welche Weiber haben, seien, als hätten sie keine,(Lukas 14.26)(Römer 13.11)30und die Weinenden als nicht Weinende, und die sich Freuenden als sich nicht Freuende, und die Kaufenden als nicht Besitzende,31und die der Welt Gebrauchenden als ihrer nicht als Eigentum Gebrauchende; denn die Gestalt dieser Welt vergeht.(1. Johannes 2.15-17)32Ich will aber, daß ihr ohne Sorge seid. Der Unverheiratete ist für die Dinge des Herrn besorgt, wie er dem Herrn gefallen möge;33der Verheiratete aber ist für die Dinge der Welt besorgt, wie er dem Weibe gefallen möge.(Lukas 14.20)34Es ist ein Unterschied zwischen dem Weibe und der Jungfrau. Die Unverheiratete ist für die Dinge des Herrn besorgt, auf daß sie heilig sei, sowohl an Leib als Geist; die Verheiratete aber ist für die Dinge der Welt besorgt, wie sie dem Manne gefallen möge.35Dies aber sage ich zu eurem eigenen Nutzen, nicht auf daß ich euch eine Schlinge überwerfe, sondern zur Wohlanständigkeit und zu ungeteiltem Anhangen an dem Herrn.36Wenn aber jemand denkt, er handle ungeziemend mit seiner Jungfrauschaft, wenn er über die Jahre der Blüte hinausgeht, und es muß also geschehen, so tue er, was er will; er sündigt nicht: sie mögen heiraten.37Wer aber im Herzen feststeht und keine Not, sondern Gewalt hat über seinen eigenen Willen und dies in seinem Herzen beschlossen hat, seine Jungfrauschaft zu bewahren, der tut wohl.38Also, wer heiratet, tut wohl, und wer nicht heiratet, tut besser.39Ein Weib ist gebunden, so lange Zeit ihr Mann lebt; wenn aber der Mann entschlafen ist, so ist sie frei, sich zu verheiraten, an wen sie will, nur im Herrn.(Römer 7.2)40Glückseliger ist sie aber, wenn sie also bleibt, nach meiner Meinung; ich denke aber, daß auch ich Gottes Geist habe.
1Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach:2Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben;(4. Mose 18.20)(Josua 21.2)3damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können.4Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken.5So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei.6Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben,(2. Mose 21.13)(5. Mose 4.41)(5. Mose 19.2)(5. Mose 19.9)(Josua 20.1)7so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage.8Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben.(4. Mose 26.54)
Die sechs Freistädte
9Und der HERR redete zu Mose und sprach:10Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen,11die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe.12Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.13Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen.14Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein.15Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat.16Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.17Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.18Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.
Die Blutrache
19Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten.20Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt,21oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft.22Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft,23oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt,24so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden.25Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt.(3. Mose 21.10)26Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist,27hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein;28denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen.29Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten.30Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen.(5. Mose 17.6)(5. Mose 19.15)31Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben.32Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist.33Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat.(1. Mose 9.6)34So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel.(2. Mose 29.45)