1Was aber das betrifft, wovon ihr mir geschrieben habt, so ist es gut für einen Menschen, kein Weib zu berühren.2Aber um der Hurerei willen habe ein jeder sein eigenes Weib, und eine jede habe ihren eigenen Mann.3Der Mann leiste dem Weibe die eheliche Pflicht, gleicherweise aber auch das Weib dem Manne.4Das Weib hat nicht Macht über ihren eigenen Leib, sondern der Mann; gleicherweise aber hat auch der Mann nicht Macht über seinen eigenen Leib, sondern das Weib.5Entziehet euch einander nicht, es sei denn etwa nach Übereinkunft eine Zeitlang, auf daß ihr zum Beten Muße habet; und kommet wieder zusammen, auf daß der Satan euch nicht versuche wegen eurer Unenthaltsamkeit.6Dieses aber sage ich aus Nachsicht, nicht befehlsweise.7Ich wünsche aber, alle Menschen wären wie auch ich selbst; aber ein jeder hat seine eigene Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so.(Matthäus 19.22)8Ich sage aber den Unverheirateten und den Witwen: Es ist gut für sie, wenn sie bleiben wie auch ich.9Wenn sie sich aber nicht enthalten können, so laßt sie heiraten, denn es ist besser zu heiraten, als Brunst zu leiden.(1. Timotheus 5.14)
Über Ehescheidung
10Den Verheirateten aber gebiete nicht ich, sondern der Herr, daß ein Weib nicht vom Manne geschieden werde,(Matthäus 5.32)11(wenn sie aber auch geschieden ist, so bleibe sie unverheiratet, oder versöhne sich mit dem Manne) und daß ein Mann sein Weib nicht entlasse.12Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie willigt ein, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht.13Und ein Weib, das einen ungläubigen Mann hat, und er willigt ein, bei ihr zu wohnen, so entlasse sie den Mann nicht.14Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch das Weib, und das ungläubige Weib ist geheiligt durch den Bruder; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig.(Römer 11.16)15Wenn aber der Ungläubige sich trennt, so trenne er sich. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden; in Frieden aber hat uns Gott berufen.(Römer 14.19)16Denn was weißt du, Weib, ob du den Mann erretten wirst? Oder was weißt du, Mann, ob du das Weib erretten wirst?(1. Petrus 3.1)
Bedeutungslosigkeit des Standes für die Berufung durch Gott
17Doch wie der Herr einem jeden ausgeteilt hat, wie Gott einen jeden berufen hat, also wandle er; und also verordne ich in allen Versammlungen.18Ist jemand beschnitten berufen worden, so ziehe er keine Vorhaut; ist jemand in der Vorhaut berufen worden, so werde er nicht beschnitten.19Die Beschneidung ist nichts, und die Vorhaut ist nichts, sondern das Halten der Gebote Gottes.(Galater 5.6)(Galater 6.15)20Ein jeder bleibe in dem Beruf, in welchem er berufen worden ist.21Bist du als Sklave berufen worden, so laß es dich nicht kümmern; wenn du aber auch frei werden kannst, so benutze es vielmehr.22Denn der als Sklave im Herrn Berufene ist ein Freigelassener des Herrn; gleicherweise [auch] ist der als Freier Berufene ein Sklave Christi.(Epheser 6.6)(Philemon 1.16)23Ihr seid um einen Preis erkauft; werdet nicht der Menschen Sklaven.(1. Korinther 6.20)24Ein jeder, worin er berufen worden ist, Brüder, darin bleibe er bei Gott.
Über die Unverheirateten
25Was aber die Jungfrauen betrifft, so habe ich kein Gebot des Herrn; ich gebe aber eine Meinung, als vom Herrn begnadigt worden, treu zu sein.26Ich meine nun, daß dies gut sei um der gegenwärtigen Not willen, daß es einem Menschen gut sei, also zu sein.(1. Korinther 10.11)27Bist du an ein Weib gebunden, so suche nicht los zu werden; bist du frei von einem Weibe, so suche kein Weib.28Wenn du aber auch heiratest, so hast du nicht gesündigt; und wenn die Jungfrau heiratet, so hat sie nicht gesündigt; aber solche werden Trübsal im Fleische haben; ich aber schone euer.29Dieses aber sage ich, Brüder: Die Zeit ist gedrängt. Übrigens daß auch die, welche Weiber haben, seien, als hätten sie keine,(Lukas 14.26)(Römer 13.11)30und die Weinenden als nicht Weinende, und die sich Freuenden als sich nicht Freuende, und die Kaufenden als nicht Besitzende,31und die der Welt Gebrauchenden als ihrer nicht als Eigentum Gebrauchende; denn die Gestalt dieser Welt vergeht.(1. Johannes 2.15-17)32Ich will aber, daß ihr ohne Sorge seid. Der Unverheiratete ist für die Dinge des Herrn besorgt, wie er dem Herrn gefallen möge;33der Verheiratete aber ist für die Dinge der Welt besorgt, wie er dem Weibe gefallen möge.(Lukas 14.20)34Es ist ein Unterschied zwischen dem Weibe und der Jungfrau. Die Unverheiratete ist für die Dinge des Herrn besorgt, auf daß sie heilig sei, sowohl an Leib als Geist; die Verheiratete aber ist für die Dinge der Welt besorgt, wie sie dem Manne gefallen möge.35Dies aber sage ich zu eurem eigenen Nutzen, nicht auf daß ich euch eine Schlinge überwerfe, sondern zur Wohlanständigkeit und zu ungeteiltem Anhangen an dem Herrn.36Wenn aber jemand denkt, er handle ungeziemend mit seiner Jungfrauschaft, wenn er über die Jahre der Blüte hinausgeht, und es muß also geschehen, so tue er, was er will; er sündigt nicht: sie mögen heiraten.37Wer aber im Herzen feststeht und keine Not, sondern Gewalt hat über seinen eigenen Willen und dies in seinem Herzen beschlossen hat, seine Jungfrauschaft zu bewahren, der tut wohl.38Also, wer heiratet, tut wohl, und wer nicht heiratet, tut besser.39Ein Weib ist gebunden, so lange Zeit ihr Mann lebt; wenn aber der Mann entschlafen ist, so ist sie frei, sich zu verheiraten, an wen sie will, nur im Herrn.(Römer 7.2)40Glückseliger ist sie aber, wenn sie also bleibt, nach meiner Meinung; ich denke aber, daß auch ich Gottes Geist habe.
1"Wenn ihr das Land als Erbbesitz verlost, sollt ihr eine Weihgabe für Jahwe vorwegnehmen, ein Stück Land, das ihm geweiht ist: zwölfeinhalb Kilometer lang und zehn Kilometer breit. 2Davon soll ein Stück von 250 Metern Länge und Breite direkt zum Heiligtum gehören mit einem Weidestreifen von 25 Metern Breite ringsherum. 3Mein Heiligtum soll als höchst heilige Stätte in der einen Hälfte des abgemessenen Stücks stehen, also in der Fläche von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite. 4Diese Fläche soll den Priestern überlassen sein, die im Heiligtum, in Jahwes unmittelbarer Nähe, Dienst tun. Sie dürfen darauf ihre Häuser bauen, rings um meine hochheilige Stätte. 5Das andere Stück Land von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite soll den Leviten gehören, die am Tempelhaus Dienst tun. Darauf können sie ihre Siedlungen bauen. 6Neben dem geweihten Gebiet sollt ihr der Stadt einen Grundbesitz von zwölfeinhalb Kilometern Länge und fünf Kilometern Breite geben. Hier können Menschen aus ganz Israel ihren Grundbesitz haben. 7Dem Fürsten soll das Land an der Seite der Weihgabe an das Heiligtum und dem Grundbesitz der Stadt gehören und zwar so weit nach Osten und Westen hin, wie der Landbesitz der einzelnen Stämme reicht. (Hesekiel 44.3)(Hesekiel 48.21-22)8Nur dieses Stück Land soll sein Grundbesitz sein, damit meine Fürsten mein Volk nicht mehr unterdrücken, sondern das Land dem Volk Israel nach seinen Stämmen überlassen."9So spricht Jahwe, der Herr: "Lasst es genug sein, ihr Fürsten von Israel! Beseitigt Unterdrückung und Gewalt! Sorgt für Recht und Gerechtigkeit! Hört auf, mein Volk von seinem Grund und Boden zu vertreiben, spricht Jahwe, der Herr! (Hesekiel 46.18)10Verwendet richtige Waagen, richtiges Getreide- und richtiges Flüssigkeitsmaß. (3. Mose 19.36)(5. Mose 25.15)11Das Getreidemaß Efa und das Bat für Flüssigkeiten sollen von derselben Größe sein. Als Norm für Hohlmaße gilt das Homer: 1 Homer = 10 Efa = 10 Bat. 12Bei den Gewichten soll ein Schekel 20 Gera entsprechen, und 20 + 25 + 15 Schekel eine Mine sein. 13Folgende Abgaben sollt ihr entrichten: Von Weizen und Gerste je 16 Kilogramm pro Tonne, 14vom Olivenöl ein Prozent 15und vom Kleinvieh auf den gut bewässerten Weiden Israels ein Tier von 200. Alle Abgaben sind für die Speis-, Brand- und Freudenopfer bestimmt. 16Das ganze Volk des Landes ist zu dieser Abgabe an den Fürsten Israels verpflichtet. 17Doch der Fürst ist verantwortlich für die Brand-, Speis- und Trankopfer an den Festen: den Neumondtagen und Sabbaten und allen anderen Festen Israels. Er hat für die Sündopfer, die Speis-, Brand- und Freudenopfer zu sorgen, die für das Haus Israel Sühne bewirken."18 So spricht Jahwe, der Herr: "Am 1. April sollst du einen fehlerlosen jungen Stier bringen, um das Heiligtum zu entsündigen. 19Der Priester soll mit dem Blut dieses Sündopfers die Türpfosten des Tempelhauses bestreichen, die vier Ecken der Altareinfassung und die Pfosten des Osttors zum Innenhof. 20Am 7. April sollst du das wiederholen für den Israeliten, der unwissentlich oder unabsichtlich gesündigt hat, damit das Heiligtum entsündigt wird.(3. Mose 4.2)(3. Mose 5.17)21Am 14. April sollt ihr das Passafest feiern. Es ist ein Fest von sieben Tagen, an denen ungesäuerte Brotfladen gegessen werden sollen. (3. Mose 23.5)22Der Fürst hat an diesem Tag für sich selbst und für das ganze Volk einen Stier als Sündopfer darzubringen. 23Und an jedem Tag dieses Festes soll er Jahwe Brandopfer bringen: täglich sieben Stiere und sieben Schafböcke - fehlerfreie Tiere - und dazu täglich einen Ziegenbock. (4. Mose 28.19-22)24Als Speisopfer soll er 12 Kilogramm Mehl pro Stier und dreieinhalb Liter Olivenöl pro Schafbock bereitstellen, 30 Prozent Ölanteil zur Mehlmenge. (4. Mose 15.4)(4. Mose 15.6)(4. Mose 15.9)(Hesekiel 46.5)25Genau dasselbe soll er an dem Fest, das am 15. Oktober beginnt, sieben Tage lang mit dem Sünd- und Brandopfer, dem Speisopfer und dem Öl machen."(3. Mose 23.34)