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1. Korinther - Kapitel 4

Die Apostel sind Vorbilder im Dienst und Leiden für Christus

1 Dafür halte man uns: für Diener Christi und Verwalter der Geheimnisse Gottes. (Titus 1.7) 2 Übrigens sucht man hier an den Verwaltern, daß einer treu erfunden werde. (Lukas 12.42) 3 Mir aber ist es das Geringste, daß ich von euch oder von einem menschlichen Tage beurteilt werde; ich beurteile mich aber auch selbst nicht. 4 Denn ich bin mir selbst nichts bewußt, aber dadurch bin ich nicht gerechtfertigt. Der mich aber beurteilt, ist der Herr. 5 So urteilet nicht etwas vor der Zeit, bis der Herr kommt, welcher auch das Verborgene der Finsternis ans Licht bringen und die Ratschläge der Herzen offenbaren wird; und dann wird einem jeden sein Lob werden von Gott. (1. Korinther 3.8) 6 Dies aber, Brüder, habe ich auf mich und Apollos gedeutet um euretwillen, auf daß ihr an uns lernet, nicht über das hinaus [zu denken], was geschrieben ist, auf daß ihr euch nicht aufblähet für den einen, wider den anderen. (Römer 12.3) 7 Denn wer unterscheidet dich? Was aber hast du, das du nicht empfangen hast? Wenn du es aber auch empfangen hast, was rühmst du dich, als hättest du es nicht empfangen? 8 Schon seid ihr gesättigt, schon seid ihr reich geworden; ihr habt ohne uns geherrscht, und ich wollte wohl, daß ihr herrschtet, auf daß auch wir mit euch herrschen möchten. (Offenbarung 3.17) (Offenbarung 3.21) 9 Denn mich dünkt, daß Gott uns, die Apostel, als die Letzten dargestellt hat, wie zum Tode bestimmt; denn wir sind der Welt ein Schauspiel geworden, sowohl Engeln als Menschen. (Römer 8.36) (Hebräer 10.33) 10 Wir sind Narren um Christi willen, ihr aber seid klug in Christo; wir schwach, ihr aber stark; ihr herrlich, wir aber verachtet. (1. Korinther 3.18) 11 Bis auf die jetzige Stunde leiden wir sowohl Hunger als Durst und sind nackt und werden mit Fäusten geschlagen und haben keine bestimmte Wohnung (2. Korinther 11.23-27) 12 und mühen uns ab, mit unseren eigenen Händen arbeitend. Geschmäht, segnen wir; verfolgt, dulden wir; (Matthäus 5.44) (Apostelgeschichte 18.3) (Römer 12.14) (1. Korinther 9.15) 13 gelästert, bitten wir; als Auskehricht der Welt sind wir geworden, ein Auswurf aller bis jetzt. 14 Nicht euch zu beschämen schreibe ich dieses, sondern ich ermahne euch als meine geliebten Kinder. 15 Denn wenn ihr zehntausend Zuchtmeister in Christo hättet, so doch nicht viele Väter; denn in Christo Jesu habe ich euch gezeugt durch das Evangelium. (1. Korinther 9.2) (Galater 4.19) 16 Ich bitte euch nun, seid meine Nachahmer! (1. Korinther 11.1) 17 Dieserhalb habe ich euch Timotheus gesandt, der mein geliebtes und treues Kind ist in dem Herrn; der wird euch erinnern an meine Wege, die in Christo sind, gleichwie ich überall in jeder Versammlung lehre. (Apostelgeschichte 16.1-3) 18 Etliche aber sind aufgeblasen, als ob ich nicht zu euch kommen würde. 19 Ich werde aber bald zu euch kommen, wenn der Herr will, und werde erkennen, nicht das Wort der Aufgeblasenen, sondern die Kraft; 20 denn das Reich Gottes besteht nicht im Worte, sondern in Kraft. (1. Korinther 2.4) 21 Was wollt ihr? soll ich mit der Rute zu euch kommen, oder in Liebe und im Geiste der Sanftmut? (2. Korinther 10.2)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.