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1. Korinther - Kapitel 16

Anweisung über Sammlungen für die Gemeinde in Jerusalem

1 Was aber die Sammlung für die Heiligen betrifft: wie ich den Versammlungen von Galatien verordnet habe, also tut auch ihr. (2. Korinther 8.9) (Galater 2.10) 2 An jedem ersten Wochentage lege ein jeder von euch bei sich zurück und sammle auf, je nachdem er Gedeihen hat, auf daß nicht dann, wenn ich komme, Sammlungen geschehen. (Apostelgeschichte 20.7) 3 Wenn ich aber angekommen bin, so will ich die, welche irgend ihr für tüchtig erachten werdet, mit Briefen senden, daß sie eure Gabe nach Jerusalem hinbringen. 4 Wenn es aber angemessen ist, daß auch ich hinreise, so sollen sie mit mir reisen.

Reisepläne des Apostels

5 Ich werde aber zu euch kommen, wenn ich Macedonien durchzogen habe, denn ich ziehe durch Macedonien. (Apostelgeschichte 19.21) 6 Vielleicht aber werde ich bei euch bleiben oder auch überwintern, auf daß ihr mich geleitet, wohin irgend ich reise; 7 denn ich will euch jetzt nicht im Vorbeigehen sehen, denn ich hoffe, einige Zeit bei euch zu bleiben, wenn der Herr es erlaubt. (Apostelgeschichte 20.2) 8 Ich werde aber bis Pfingsten in Ephesus bleiben, (Apostelgeschichte 19.1) (Apostelgeschichte 19.10) 9 denn eine große und wirkungsvolle Tür ist mir aufgetan, und der Widersacher sind viele. (2. Korinther 2.12) (Kolosser 4.3)

Mitteilungen über Mitarbeiter

10 Wenn aber Timotheus kommt, so sehet zu, daß er ohne Furcht bei euch sei; denn er arbeitet am Werke des Herrn, wie auch ich. (1. Korinther 4.17) (Philipper 2.19-22) 11 Es verachte ihn nun niemand. Geleitet ihn aber in Frieden, auf daß er zu mir komme; denn ich erwarte ihn mit den Brüdern. 12 Was aber den Bruder Apollos betrifft, so habe ich ihm viel zugeredet, daß er mit den Brüdern zu euch komme; und er war durchaus nicht willens, jetzt zu kommen, doch wird er kommen, wenn er eine gelegene Zeit finden wird. (1. Korinther 1.12) 13 Wachet, stehet fest im Glauben; seid männlich, seid stark! (Epheser 6.10) 14 Alles bei euch geschehe in Liebe. 15 Ich ermahne euch aber, Brüder: Ihr kennet das Haus des Stephanas, daß es der Erstling von Achaja ist, und daß sie sich selbst den Heiligen zum Dienst verordnet haben; (1. Korinther 1.16) 16 daß auch ihr solchen unterwürfig seid und jedem, der mitwirkt und arbeitet. (Philipper 2.29) 17 Ich freue mich aber über die Ankunft des Stephanas und Fortunatus und Achaikus, denn diese haben erstattet, was euerseits mangelte. 18 Denn sie haben meinen Geist erquickt und den eurigen; erkennet nun solche an. (1. Thessalonicher 5.12)

Grüße und Segenswunsch

19 Es grüßen euch die Versammlungen Asiens. Es grüßen euch vielmal im Herrn Aquila und Priscilla, samt der Versammlung in ihrem Hause. (Apostelgeschichte 18.2) (Römer 16.3) (Römer 16.5) 20 Es grüßen euch die Brüder alle. Grüßet einander mit heiligem Kuß. 21 Der Gruß mit meiner, des Paulus, Hand. (Galater 6.11) (Kolosser 4.18) (2. Thessalonicher 3.17) 22 Wenn jemand den Herrn [Jesus Christus] nicht lieb hat, der sei Anathema; Maranatha! (Offenbarung 22.20) 23 Die Gnade des Herrn Jesus Christus sei mit euch! 24 Meine Liebe sei mit euch allen in Christo Jesu! Amen.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)