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1. Korinther - Kapitel 16

Anweisung über Sammlungen für die Gemeinde in Jerusalem

1 Was aber die Sammlung für die Heiligen betrifft: wie ich den Versammlungen von Galatien verordnet habe, also tut auch ihr. (2. Korinther 8.9) (Galater 2.10) 2 An jedem ersten Wochentage lege ein jeder von euch bei sich zurück und sammle auf, je nachdem er Gedeihen hat, auf daß nicht dann, wenn ich komme, Sammlungen geschehen. (Apostelgeschichte 20.7) 3 Wenn ich aber angekommen bin, so will ich die, welche irgend ihr für tüchtig erachten werdet, mit Briefen senden, daß sie eure Gabe nach Jerusalem hinbringen. 4 Wenn es aber angemessen ist, daß auch ich hinreise, so sollen sie mit mir reisen.

Reisepläne des Apostels

5 Ich werde aber zu euch kommen, wenn ich Macedonien durchzogen habe, denn ich ziehe durch Macedonien. (Apostelgeschichte 19.21) 6 Vielleicht aber werde ich bei euch bleiben oder auch überwintern, auf daß ihr mich geleitet, wohin irgend ich reise; 7 denn ich will euch jetzt nicht im Vorbeigehen sehen, denn ich hoffe, einige Zeit bei euch zu bleiben, wenn der Herr es erlaubt. (Apostelgeschichte 20.2) 8 Ich werde aber bis Pfingsten in Ephesus bleiben, (Apostelgeschichte 19.1) (Apostelgeschichte 19.10) 9 denn eine große und wirkungsvolle Tür ist mir aufgetan, und der Widersacher sind viele. (2. Korinther 2.12) (Kolosser 4.3)

Mitteilungen über Mitarbeiter

10 Wenn aber Timotheus kommt, so sehet zu, daß er ohne Furcht bei euch sei; denn er arbeitet am Werke des Herrn, wie auch ich. (1. Korinther 4.17) (Philipper 2.19-22) 11 Es verachte ihn nun niemand. Geleitet ihn aber in Frieden, auf daß er zu mir komme; denn ich erwarte ihn mit den Brüdern. 12 Was aber den Bruder Apollos betrifft, so habe ich ihm viel zugeredet, daß er mit den Brüdern zu euch komme; und er war durchaus nicht willens, jetzt zu kommen, doch wird er kommen, wenn er eine gelegene Zeit finden wird. (1. Korinther 1.12) 13 Wachet, stehet fest im Glauben; seid männlich, seid stark! (Epheser 6.10) 14 Alles bei euch geschehe in Liebe. 15 Ich ermahne euch aber, Brüder: Ihr kennet das Haus des Stephanas, daß es der Erstling von Achaja ist, und daß sie sich selbst den Heiligen zum Dienst verordnet haben; (1. Korinther 1.16) 16 daß auch ihr solchen unterwürfig seid und jedem, der mitwirkt und arbeitet. (Philipper 2.29) 17 Ich freue mich aber über die Ankunft des Stephanas und Fortunatus und Achaikus, denn diese haben erstattet, was euerseits mangelte. 18 Denn sie haben meinen Geist erquickt und den eurigen; erkennet nun solche an. (1. Thessalonicher 5.12)

Grüße und Segenswunsch

19 Es grüßen euch die Versammlungen Asiens. Es grüßen euch vielmal im Herrn Aquila und Priscilla, samt der Versammlung in ihrem Hause. (Apostelgeschichte 18.2) (Römer 16.3) (Römer 16.5) 20 Es grüßen euch die Brüder alle. Grüßet einander mit heiligem Kuß. 21 Der Gruß mit meiner, des Paulus, Hand. (Galater 6.11) (Kolosser 4.18) (2. Thessalonicher 3.17) 22 Wenn jemand den Herrn [Jesus Christus] nicht lieb hat, der sei Anathema; Maranatha! (Offenbarung 22.20) 23 Die Gnade des Herrn Jesus Christus sei mit euch! 24 Meine Liebe sei mit euch allen in Christo Jesu! Amen.

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4. Mose - Kapitel 19

Die junge rote Kuh. Das Reinigungswasser

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen eine tadellose Kuh, an der kein Mangel und auf die noch kein Joch gekommen ist, und gebt sie dem Priester Eleasar, (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 der soll sie vor das Lager hinausführen und daselbst vor seinen Augen schächten lassen. 4 Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen, (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. 11 Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang. 12 Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein. 13 Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein. 15 Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein. 16 Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein. 17 So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr. 18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein. 20 Ist aber jemand unrein und will sich nicht entsündigen lassen, dessen Seele soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt, er ist nicht mit Reinigungswasser besprengt, darum ist er unrein. 21 Und das soll ihnen eine ewig gültige Satzung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, die soll unrein sein bis an den Abend.