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1. Korinther - Kapitel 16

Anweisung über Sammlungen für die Gemeinde in Jerusalem

1 Was aber die Sammlung für die Heiligen betrifft: wie ich den Versammlungen von Galatien verordnet habe, also tut auch ihr. (2. Korinther 8.9) (Galater 2.10) 2 An jedem ersten Wochentage lege ein jeder von euch bei sich zurück und sammle auf, je nachdem er Gedeihen hat, auf daß nicht dann, wenn ich komme, Sammlungen geschehen. (Apostelgeschichte 20.7) 3 Wenn ich aber angekommen bin, so will ich die, welche irgend ihr für tüchtig erachten werdet, mit Briefen senden, daß sie eure Gabe nach Jerusalem hinbringen. 4 Wenn es aber angemessen ist, daß auch ich hinreise, so sollen sie mit mir reisen.

Reisepläne des Apostels

5 Ich werde aber zu euch kommen, wenn ich Macedonien durchzogen habe, denn ich ziehe durch Macedonien. (Apostelgeschichte 19.21) 6 Vielleicht aber werde ich bei euch bleiben oder auch überwintern, auf daß ihr mich geleitet, wohin irgend ich reise; 7 denn ich will euch jetzt nicht im Vorbeigehen sehen, denn ich hoffe, einige Zeit bei euch zu bleiben, wenn der Herr es erlaubt. (Apostelgeschichte 20.2) 8 Ich werde aber bis Pfingsten in Ephesus bleiben, (Apostelgeschichte 19.1) (Apostelgeschichte 19.10) 9 denn eine große und wirkungsvolle Tür ist mir aufgetan, und der Widersacher sind viele. (2. Korinther 2.12) (Kolosser 4.3)

Mitteilungen über Mitarbeiter

10 Wenn aber Timotheus kommt, so sehet zu, daß er ohne Furcht bei euch sei; denn er arbeitet am Werke des Herrn, wie auch ich. (1. Korinther 4.17) (Philipper 2.19-22) 11 Es verachte ihn nun niemand. Geleitet ihn aber in Frieden, auf daß er zu mir komme; denn ich erwarte ihn mit den Brüdern. 12 Was aber den Bruder Apollos betrifft, so habe ich ihm viel zugeredet, daß er mit den Brüdern zu euch komme; und er war durchaus nicht willens, jetzt zu kommen, doch wird er kommen, wenn er eine gelegene Zeit finden wird. (1. Korinther 1.12) 13 Wachet, stehet fest im Glauben; seid männlich, seid stark! (Epheser 6.10) 14 Alles bei euch geschehe in Liebe. 15 Ich ermahne euch aber, Brüder: Ihr kennet das Haus des Stephanas, daß es der Erstling von Achaja ist, und daß sie sich selbst den Heiligen zum Dienst verordnet haben; (1. Korinther 1.16) 16 daß auch ihr solchen unterwürfig seid und jedem, der mitwirkt und arbeitet. (Philipper 2.29) 17 Ich freue mich aber über die Ankunft des Stephanas und Fortunatus und Achaikus, denn diese haben erstattet, was euerseits mangelte. 18 Denn sie haben meinen Geist erquickt und den eurigen; erkennet nun solche an. (1. Thessalonicher 5.12)

Grüße und Segenswunsch

19 Es grüßen euch die Versammlungen Asiens. Es grüßen euch vielmal im Herrn Aquila und Priscilla, samt der Versammlung in ihrem Hause. (Apostelgeschichte 18.2) (Römer 16.3) (Römer 16.5) 20 Es grüßen euch die Brüder alle. Grüßet einander mit heiligem Kuß. 21 Der Gruß mit meiner, des Paulus, Hand. (Galater 6.11) (Kolosser 4.18) (2. Thessalonicher 3.17) 22 Wenn jemand den Herrn [Jesus Christus] nicht lieb hat, der sei Anathema; Maranatha! (Offenbarung 22.20) 23 Die Gnade des Herrn Jesus Christus sei mit euch! 24 Meine Liebe sei mit euch allen in Christo Jesu! Amen.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.